Pension
pooling-Vehikel
Da
das Pooling-Vehikel in
unterschiedliche Assetklassen
investieren darf, können auch
mehrere Pools gebildet werden, um
die unterschiedlichen Ziele der
einzelnen Initiatoren von
Altersvorsorgeeinrichtungen zu
berücksichtigen.
Dieser Rahmen bewahrt den
nationalen Charakter der
Altersvorsorgeeinrichtungen, die
damit in ihrem Ursprungsland wie
lokale Produkte und im Einklang
mit den vor Ort geltenden
gesetzlichen Bestimmungen und
Vorschriften vertrieben werden
können. Gleichzeitig kann auf
diese Weise eine etwaige
steuerliche Diskriminierung von
grenzüberschreitenden Einzahlungen
in Pensionseinrichtungen oder der
von ihnen ausgezahlten Leistungen
vermieden werden.
Es
werden derzeit zwei
unterschiedliche Formen von Pension
Pooling-Vehikeln
unterschieden: Sie können
beispielsweise von
einer Verwaltungsgesellschaft oder
einer Verwahrstelle aufgelegt
werden, um Vermögenswerte einer
bestimmten Assetklasse (z.B.
US-Aktien, fest verzinsliche
Anleihen von Schwellenländern
usw.) zu bündeln.
Der Initiator bietet dieses
Vehikel sodann verschiedenen
Unternehmenskunden an. Ein Pension
Pooling-Vehikel
kann
aber auch von einem
multinationalen Konzern eingesetzt
werden, der die verschiedenen
Altersvorsorgevermögen seiner
Tochtergesellschaften in mehreren
europäischen Ländern oder in der
ganzen Welt in einer einzigen
Gesamtstruktur zusammenfassen
möchte.
Pension Pooling-Vehikel
können
entweder in Form eines Fonds
auf Vertragsbasis (Fonds Commun de
Placement–FCP)
oder als eine Investmentgesellschaft
mit variablem oder festem
Kapital (SICAV oder SICAF) aufgelegt
werden - ESG-Guidance
Report
Lebensversicherungen
Die
Nutzung von juristischen
Einheiten unter Luxemburger Recht
für den Abschluss von
Lebensversicherungsverträgen
entwickelt sich zunehmend zum
Wachstumsmotor für das
Lebensversicherungsgeschäft in
Luxemburg.
Luxemburger
Lebensversicherungsprodukte
bieten dem Anleger eine einzigartige
Absicherung,
eine hohe
Flexibilität in der
Vertragsgestaltung
und der Verwaltung der Aktiva,
eine vollkommene
Steuerneutralität
und eine gesetzlich
garantierte Vertraulichkeit.
All dies macht aus dem Luxemburger
Lebensversicherungsvertrag eines
der besten Instrumente zur
Vermögensverwaltung und zur
Nachlassplanung für eine
anspruchsvolle europäische und
auch internationale Kundschaft.
Das
anwendbare Steuerrecht, sowohl für
den Zeichner als auch den
Begünstigten einer Luxemburger
Lebensversicherung, richtet sich
nach dem jeweiligen Wohnsitzstaat –
wobei Lebensversicherungen in den
meisten europäischen Ländern steuerlich
begünstigt
sind. In Luxemburg unterliegen
weder die Prämienzahlungen noch
realisierte Kapitalgewinne bei
Rückkauf oder Endfälligkeit des
Vertrages oder die an den/die
Begünstigten gezahlte
Todesfallleistung einer
Besteuerung. Infolgedessen werden
Luxemburger
Lebensversicherungsverträge so
konzipiert, dass sie den
rechtlichen und steuerlichen
Anforderungen des Wohnsitzstaates
des Versicherungsnehmers
entsprechen.
Der
Vertrieb dieser
Lebensversicherungsprodukte erfolgt
überwiegend über Banken – der Absatz
über Versicherungsmakler ist gering.
Der
gesetzliche und regulatorische
Rahmen in Luxemburg bietet den
Versicherungsgesellschaften ein
hohes Maß an Flexibilität bei ihrer
Anlagepolitik und erlaubt es ihnen
so, ihren Kunden eine breite Auswahl
an maßgeschneiderten Produkten
anzubieten.
Quelle:
http://www.luxembourgforfinance.com
(09.2014);
financial
solutions: www.oaklet.de
|