Pension pooling-Vehikel

Da das Pooling-Vehikel in unterschiedliche Assetklassen investieren darf, können auch mehrere Pools gebildet werden, um die unterschiedlichen Ziele der einzelnen Initiatoren von Altersvorsorgeeinrichtungen zu berücksichtigen. Dieser Rahmen bewahrt den nationalen Charakter der Altersvorsorgeeinrichtungen, die damit in ihrem Ursprungsland wie lokale Produkte und im Einklang mit den vor Ort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften vertrieben werden können. Gleichzeitig kann auf diese Weise eine etwaige steuerliche Diskriminierung von grenzüberschreitenden Einzahlungen in Pensionseinrichtungen oder der von ihnen ausgezahlten Leistungen vermieden werden.

Es werden derzeit zwei unterschiedliche Formen von Pension Pooling-Vehikeln unterschieden: Sie können beispielsweise von einer Verwaltungsgesellschaft oder einer Verwahrstelle aufgelegt werden, um Vermögenswerte einer bestimmten Assetklasse (z.B. US-Aktien, fest verzinsliche Anleihen von Schwellenländern usw.) zu bündeln. Der Initiator bietet dieses Vehikel sodann verschiedenen Unternehmenskunden an. Ein Pension Pooling-Vehikel kann aber auch von einem multinationalen Konzern eingesetzt werden, der die verschiedenen Altersvorsorgevermögen seiner Tochtergesellschaften in mehreren europäischen Ländern oder in der ganzen Welt in einer einzigen Gesamtstruktur zusammenfassen möchte.

Pension Pooling-Vehikel können entweder in Form eines Fonds auf Vertragsbasis (Fonds Commun de Placement–FCP) oder als eine Investmentgesellschaft mit variablem oder festem Kapital (SICAV oder SICAF) aufgelegt werden - ESG-Guidance Report

Lebensversicherungen

Die Nutzung von juristischen Einheiten unter Luxemburger Recht für den Abschluss von Lebensversicherungsverträgen entwickelt sich zunehmend zum Wachstumsmotor für das Lebensversicherungsgeschäft in Luxemburg.

Luxemburger Lebensversicherungsprodukte bieten dem Anleger eine einzigartige Absicherung, eine hohe Flexibilität in der Vertragsgestaltung und der Verwaltung der Aktiva, eine vollkommene Steuerneutralität und eine gesetzlich garantierte Vertraulichkeit. All dies macht aus dem Luxemburger Lebensversicherungsvertrag eines der besten Instrumente zur Vermögensverwaltung und zur Nachlassplanung für eine anspruchsvolle europäische und auch internationale Kundschaft.

Das anwendbare Steuerrecht, sowohl für den Zeichner als auch den Begünstigten einer Luxemburger Lebensversicherung, richtet sich nach dem jeweiligen Wohnsitzstaat – wobei Lebensversicherungen in den meisten europäischen Ländern steuerlich begünstigt sind. In Luxemburg unterliegen weder die Prämienzahlungen noch realisierte Kapitalgewinne bei Rückkauf oder Endfälligkeit des Vertrages oder die an den/die Begünstigten gezahlte Todesfallleistung einer Besteuerung. Infolgedessen werden Luxemburger Lebensversicherungsverträge so konzipiert, dass sie den rechtlichen und steuerlichen Anforderungen des Wohnsitzstaates des Versicherungsnehmers entsprechen.

Der Vertrieb dieser Lebensversicherungsprodukte erfolgt überwiegend über Banken – der Absatz über Versicherungsmakler ist gering.

Der gesetzliche und regulatorische Rahmen in Luxemburg bietet den Versicherungsgesellschaften ein hohes Maß an Flexibilität bei ihrer Anlagepolitik und erlaubt es ihnen so, ihren Kunden eine breite Auswahl an maßgeschneiderten Produkten anzubieten.


Quelle: http://www.luxembourgforfinance.com (09.2014);

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