Carespektive Infothek

Schlaglichter oder Hotspots...? http://www.zeit.de/2015/06/euro-waehrungskrieg-export/seite-2

Pensionseinrichtungen legen weltweit um über 6% zu

Die 300 größten Pensionseinrichtungen konnten 2013 ihr Vermögen weiter steigern. Das Wachstum verteilt sich weltweit jedoch recht unterschiedlich.

Um über 6 Prozent auf insgesamt 15 Billionen US-Dollar stieg 2013 das Vermögen der 300 größten Pensionseinrichtungen weltweit, so das Ergebnis einer Studie von Towers Watson. Dabei verzeichneten Pensionseinrichtungen in Europa mit einem Anstieg von 12 Prozent ein deutlich überdurchschnittliches Vermögenswachstum. Mit 16 Prozent übertreffen diesen Wert lediglich Einrichtungen aus Südamerika und Afrika.

Die Vermögen von Pensionseinrichtungen in den USA wuchsen um 6 Prozent, in Asien-Pazifik nur um 5 Prozent, so die Studie weiter. Damit repräsentieren laut Towers Watson die größten 300 Pensionseinrichtungen knapp die Hälfte des globalen Pensionsvermögens.

Am gesamten Vermögen der 300 größten Pensionseinrichtungen weltweit sollen Fonds aus den USA mit 36 Prozent den größten Anteil halten, gefolgt von Japan (13 Prozent) und den Niederlanden (7 Prozent). Mit jeweils 2 Prozent Anteil seien auch verschiedene Pensionseinrichtungen aus Deutschland vertreten. Insgesamt zwölf deutsche Unternehmen sollen zur Liste der größten 300 Pensionseinrichtungen gehören. Die Bayerische Versorgungskammer auf Platz 33 (Pensionsvermögen 81 Milliarden US-Dollar) soll am besten gelistet sein.

Der Zuwachs der Pensionsvermögen sei vor allem auf die ansehnliche Entwicklung der Aktienmärkte 2013 zurückzuführen, von der viele Pensionseinrichtungen aufgrund ihrer anhaltenden hohen Allokation in Aktien profitiert haben, schreibt Towers Watson weiter.

Zur möglichen künftigen Entwicklung dieses Marktes fällt die Einschätzung eher nüchtern aus. Nigel Cresswell von Towers Watson erläutert: „Pensionsanleger haben in den vergangenen Jahren primär ihre Risiken reduziert. Angesichts der kargen Wachstumsaussichten in den globalen Märkten werden die meisten Einrichtungen ihre Renditeziele jedoch nicht mehr durch die üblichen Risikoprämien erreichen können. Sie sollten daher ihre gesamte Portfoliokonstruktion überprüfen und dabei auch alternative Investmentmöglich- keiten in Erwägung ziehen.“ (04.09.2014 Quelle http://www.pfefferminzia.de/pensionskassen-legen-um-ueber-6-prozent-zu/)

Studie: Pensionsfonds kaufen Hedgefonds

Öffentliche und private Pensionsfonds machen mit 24 Prozent den größten Anteil der Investoren bei Hedgefonds aus – das geht aus den Daten vom Marktforscher Preqin hervor. Insgesamt kommen 41,3 Prozent der Hedgefonds-Gelder von institutionellen Investoren. In den vergangenen zwei Jahren hat der Anteil von Pensionsfonds stark zugenommen.

Wie die Daten von Preqin zeigen, sind 9 Prozent aller Hedgefonds-Investoren öffentliche Pensionsfonds. Von
ihnen kommen 22,4 Prozent der institutionellen Hedgefonds-Gelder, womit sie von allen Institutionellen am
meisten fließen lassen. Bei der Allokation haben sie 2013 etwas zugelegt. Im Dezember 2012 machten
Hedgefonds 6,9 Prozent der Asset Allocation von öffentlichen Pensionsfonds aus, während es ein Jahr
später 7,3 Prozent waren. Momentan sind sie zu 8,3 Prozent vertreten.

Beim Blick auf private Pensionsfonds dreht sich der Spieß um. Sie machen zwar einen größeren Anteil der
Investoren aus (15 Prozent), stecken aber weniger Geld in Hedgefonds. Ihr finanzieller Anteil liegt bei 18,9
Prozent. Damit landen sie bei den Hedgefonds-Geldgebern auf dem zweiten Platz hinter den öffentlichen
Pensionsfonds. Auch die Privaten griffen für ihre Asset Allocation über die letzten Jahre vermehrt zu: Im
Dezember 2012 machten Hedgefonds 9,3 Prozent der Vermögensanlage aus, ein Jahr später 9,9 Prozent.
Momentan liegt ihr Anteil bei 10,1 Prozent.

Beide Investorengruppen gingen in den letzten Jahren weniger über Dachfonds (Fund of Funds) in Hedgefonds, sondern suchten vermehrt nach Hedgefonds mit einem einzigen Manager. Dabei bevorzugten private Pensionsfonds Letzteres fast doppelt so häufig (23 Prozent) wie die aus dem öffentlichen Sektor (17 Prozent). (05.03.2014 Quelle http://www.pfefferminzia.de/studie-pensionsfonds-kaufen-hedgefonds/)

Pensionsfonds: 85% droht Konkurs

Studie des Hedgefonds-Managers Bridgewater Associates: 85 % der Pensionsfonds droht
innerhalb von 30 Jahren die Pleite. Viele Rentenfonds gehen davon aus, dass sie Jahresrenditen
von 7 % bis 8 % erzielen werden – eine Illusion mit tragischen Folgen. Einzige Rettung: Gold.

Die „Zeitbombe der Altersversorgung“ tickt unaufhörlich, und die Gesellschaft ist darauf jeden Tag
weniger vorbereitet. Wieder zeigt ein Bericht, dass das staatliche Rentensystem der USA in großen
Schwierigkeiten steckt. Diesmal stammt der Report vom renommierten Hedgefonds-Manager
Bridgewater Associates. Der Studie zufolge werden die öffentlichen Pensionsfonds in den kommenden Jahren aufgrund der fast bei Null liegenden Zinssätze und der finanziellen Repression einen jährlichen Ertrag von 4 % oder darunter erzielen. Dies wiederum würde für 85 % der Rentenfonds innerhalb von 30 Jahren den
Konkurs bedeuten, warnt die Studie.

Laut Bridgewater besitzen die öffentlichen Rentensysteme inzwischen zu investierende
Vermögenswerte in Höhe von nur 3 Billionen Dollar, um Rentenbezüge von 10 Billionen Dollar in den
kommenden Jahrzehnten auszahlen zu können. Dem Bericht zufolge würden die Fonds jährliche
Anlagerenditen von etwa 9 % erzielen müssen, um diese Verbindlichkeiten erfüllen zu können.
Viele Rentenversicherungen gehen davon aus, dass sie Jahresrenditen von 7 % bis 8 % erzielen
werden – eine viel zu hoch gesteckte Erwartung. Aber selbst wenn sie diese Renditen im besten Fall
erreichen, werden sie laut Bridgewater vor einem Defizit von 20 % stehen.

Bridgewater hat eine Reihe unterschiedlicher Marktbedingungen untersucht und in 80 % der Szenarien
festgestellt, dass die Rentenfonds innerhalb von 50 Jahren zahlungsunfähig sein werden.
Aus einem vom Rockefeller Institute of Government Anfang des Jahres veröffentlichten Bericht geht
hervor, dass nationale und regionale staatliche Altersversorgungssysteme vor erheblichen Problemen
stehen.

„Schlechte Anreize und unzulängliche Regelungen erlaubten das Entstehen einer Unterdeckung in der
öffentlichen Altersversorgung“, so die Studie. „Sie verdecken die wahren Kosten der Rentenbezüge und
unterstützen eine Unterdeckung, nicht ausreichende Beitragszahlungen und eine übermäßige
Risikobereitschaft und verleiten dadurch Rentenverwalter und staatliche Geldgeber zu potenziell
destruktiven Mythen und Missverständnissen.“

Wahrscheinlich werden viele Rentenfonds mittelfristig insolvent werden, und diese Krise gewinnt
möglicherweise schneller an Bedeutung, als die Bridgewater-Studie vermuten lässt. Der traditionelle Anlagemix der Rentenfonds aus Aktien und Anleihen wird in den kommenden Jahren unter Umständen nicht die erwarteten Renditen bringen, da viele Aktienmärkte nach den liquiditätsgetriebenen Anstiegen der vergangenen Jahre anscheinend überbewertet sind. Zudem bieten Anleihen Renditen auf Rekordtiefständen bei Rekordhöchstpreisen und können in den kommenden Jahren nur an Wert verlieren.

Rentenrückstellungen in Gold sind außergewöhnlich niedrig auf internationaler Ebene, und dennoch
spielt Gold auf lange Sicht eine wichtige Rolle bei der Erhaltung und Steigerung von Rentenvermögen.
Die übermäßige Konzentration der Rentenfonds auf Papiervermögenswerte und eine fehlende
Diversifizierung sind Rentenberechtigten in den vergangenen Jahren teuer zu stehen gekommen. Auch
in den nächsten Jahren wird sich dies mit ziemlicher Sicherheit fortsetzen. (Quelle: MM-news 24.04.2014)

Pensionsfonds auf dem Weg nach oben

Mehrere Jahre lang enttäuschte die Entwicklung der Pensionsfonds. Doch das Blatt hat sich gewendet. Nunmehr prognostizieren Experten sogar, dass der fünfte Durchführungsweg die dominierende Pensionszusage ablösen könnte. Die Gründung weiterer Pensionsfonds steht in Aussicht.

Der deutsche Pensionsfonds, der entgegen der hochgespannten Erwartungen bei seiner Einführung vor einigen Jahren bislang ein Schattendasein fristete, scheint nun doch langsam in Schwung zu kommen. Lange Zeit dümpelte er wegen der ungünstigen rechtlichen Rahmenbedingungen vor sich hin und spielte in der deutschen bAVLandschaft so gut wie keine Rolle. Im Bereich der Entgeltumwandlung konnte er sich gegen-über Direktversicherung und Pensionskasse nicht durchsetzen, weil sein Start genau in die Zeit nach der schmerzhaften Baisse an der Börse fiel und sich eine tiefsitzende Risikoaversion breitmachte. Die Übertragung von Pensionszusagen funktionierte wegen der erforderlichen versicherungsförmigen Garantien in der Rentenbezugszeit und der damit verbundenen hohen Liquiditätsabflüsse ebenfalls nicht.

Doch nach der 7. VAG-Novelle hat sich das Blatt gewendet. Das belegt der „Deutsche Pensionsfonds Survey 2007“, den die Unternehmensberatung Towers Perrin in diesem Sommer veröffentlichte. Eine Kernaussage dieser Untersuchung illustriert, woran die Pensionsfonds vor allem krankten: Die nicht ver-sicherungsförmige Leistungszusage, die erst mit der 7. VAG-Novelle möglich geworden ist, hat die versicherungsförmige Leistungszusage, die es ja schon seit der Einführung des fünften bAV-Durchführungsweges im Jahr 2002 gibt, nahezu überflügelt.

Auf Unternehmenspensionsfonds wurden bereits Rentner übertragen

Zu dieser Feststellung gelangten die Experten von Towers Perrin bei ihrer Umfrage unter den bestehenden Gruppenpensionsfonds. Die drei Unternehmens-pensionsfonds, die bei der Bafin bislang zugelassen sind, waren nicht Bestandteil der Studie, da sie nicht für Dritte geöffnet sind. Aber die Pensionsfonds von Bosch, Siemens und Telekom hatten ohnehin nicht die gleichen Probleme wie die Gruppenpensionsfonds, weil die Unternehmen bereits gezielt nennenswerte Rentnerbestände auf die eigenen Pensionsfonds übertragen hatten. 16 von 21 Gruppenpensionsfonds nahmen an der Auswertung teil, einige von ihnen befanden sich noch in der Aufbauphase, so dass nur bedingt Aussagen möglich waren. Im vergangenen Jahr wurden in die Gruppenpensionsfonds rund 725 Millionen Euro an Beiträgen eingezahlt. 5.321 Trägerunternehmen sind bislang einem Pensionsfonds angeschlossen. Die Zahl der Versorgungsberechtigten beträgt 81.304, wobei Rentner einen Anteil von 15 Prozent ausmachen. Der mit Abstand größte Gruppenpensionsfonds ist die Deutsche Pensionsfonds AG (DPAG), ein Joint Venture der Zurich-Gruppe und der Deutschen Asset Management. Sie verbuchte im vergangenen Jahr Bruttobeiträge in Höhe von 518 Millionen Euro und liegt damit weit vorn im Feld der Wettbewerber. Den Sprung in die Spitzengruppe verdankt die DPAG dem französischen Konzern Saint-Gobain, der einen Großteil der bestehenden Pensionsverpflichtungen seiner deutschen Tochterunternehmen übertragen hat. Die Vereinbarung umfasste rund 11.500 Betriebsrentner sowie weitere 2.400 Mitarbeiter mit unverfallbaren Rentenansprüchen.

Offiziell wurde diese Übertragung vom Pensionsfonds zwar erst im Februar 2007 bekannt gegeben, aber die Mittel wurden, wie die Erhebung von Towers Perrin zeigt, bereits bis zum 31. Dezember 2006 dotiert. DPAG-Vorstand Nikolaus Schmidt- Narischkin freute sich über den gelungenen Abschluss, weil der Pensionsfonds damit auf einen Schlag zu einem der Marktführer in diesem Segment geworden ist. Beitragseinnahmen in dieser Größenordnung können lediglich noch die Unternehmenspensionsfonds vorweisen. Die verdienten Bruttobeiträge der anderen Gruppenpensionsfonds liegen in der Regel im einstelligen oder unteren zweistelligen Bereich.

Als Zusageformen der Pensionsfonds sind am weitesten die Beitragszusage mit Mindestleistung und die versicherungsförmige Leistungszusage verbreitet. Das ist kein Wunder. Diese beiden Zusagearten waren den Pensionsfonds in die Wiege gelegt worden, als sie ab 2002 aufgesetzt wurden. Die Beitragszusage mit Mindestleistung dient der Realisierung des Rechtsanspruches auf Entgeltumwandlung nach Paragraf 3 Absatz 63 Einkommensteuergesetz. Die versicherungs-förmige Leistungszusage sollte ursprünglich der Weg für die Auslagerung von Pensionszusagen sein.

Neugründungen nutzen vor allem den Spielraum der 7. VAG-Novelle

Bis auf wenige Ausnahmen haben die meisten Pensionsfonds diese beiden Zusageformen in petto. Lediglich der Ergo Pensionsfonds verfügt nicht über eine Beitragszusage mit Mindestleistung und verzichtete damit von vornherein auf das Geschäft in der Entgeltumwandlung, was angesichts der Ergebnisse der Pensionsfonds in diesem bAV-Segment durchaus zu verschmerzen ist. Der WWK Pensionsfonds ging genau umgekehrt zu Werke. Er ließ sich bislang nur eine Beitragszusage mit Mindestleistung genehmigen und fokussiert sich damit ausschließlich auf die Entgeltumwandlung. Neugründungen von Pensionsfonds nach der 7. VAG-Novelle konzentrierten sich, so die Feststellung von Towers Perrin, vorrangig auf den Bereich der nicht versicherungsförmigen Leistungszusage und nutzten damit vor allem den neuen Spielraum, der mit der VAG-Novelle geschaffen worden war.

Überraschend große Spreizung bei den Rentenleistungen

In der Entgeltumwandlung nahmen die Pensionsfonds im Durchschnitt 4,6 Millionen Euro Beiträge im vergangenen Jahr ein. Das Engagement fällt aber von Pensionsfonds zu Pensionsfonds sehr unterschiedlich aus. Die Spannweite reicht von zwei Trägerunternehmen und gerade einmal 78 Anwärtern bis zu 2.501 Unternehmen und 25.434 Anwärtern. Überraschend groß ist auch die Spreizung bei den Rentenleistungen. Sie reicht zum Beispiel bei einem 40-jährigen Mann, der im Alter von 65 Jahren die Rente beziehen soll, von 24,13 bis 54,17 Euro Monatsrente je 10.000 Euro Kapital. Verantwortlich für die enorme Spannweite ist der Pensionsfonds von HDI-Gerling, bei dem Towers Perrin hohe Sicherheitsabschläge vermutet. Ansonsten gibt es bei den Rentenleistungen ein breites Mittelfeld um die Durchschnittswerte. Zu den Anbietern mit vergleichsweise hohen Rentenleis-tungen gehören der Studie zufolge der Chemie-Pensionsfonds, der HVB-Pensionsfonds und der Pensionsfonds der Nürnberger Versicherung.

Obwohl die Gruppenpensionsfonds von einem aktiven Vertrieb abhängig sind und zum großen Teil von Versicherern unterhalten werden, befinden sich die gezillmerten Angebote eindeutig in der Unterzahl. 88 der Pensionsfonds bieten ungezillmerte Beitragszusagen mit Mindestleistung an, 13 Prozent gezillmerte und 13 Prozent teilgezillmerte. Aus dem Umstand, dass Mehrfachnennungen in der Umfrage möglich waren und die Gesamtsumme über 100 Prozent liegt, ergibt sich Folgendes: Einige Pensionsfonds fahren zweigleisig und haben neben der ungezillmerten Tarifvariante auch noch eine gezillmerte parat, um dem Vertrieb gegebenenfalls ein Stück entgegenzukommen.


Fest steht aber eines: Die Pensionsfonds sind in puncto Vertriebsvergütung schon ein ganzes Stück weiter als andere bAV-Durchführungswege und haben auf Urteile, zum Beispiel vom Arbeitsgericht Stuttgart, reagiert, mit denen die bisherige Kostenkalkulation der Versicherer kritisiert worden war. Die Zahlen zur versicherungsförmigen Leistungszusage für den Past Service, also für die Sicherstellung bereits erworbener Rentenansprüche, spiegeln den geringen Erfolg dieser Variante für die Ausfinanzierung von Pensionszusagen wider. Sie lief noch schlechter als die Entgeltumwandlung und wurde wegen der hohen Liquiditätsabflüsse von den Unternehmen nur sehr wenig genutzt. Das höchste Beitragsvolumen eines versicherungsförmigen Pensionsplanes lag zum Stichtag 31. 12. 2006 bei lediglich 19 Millionen Euro. Im Durchschnitt aller Pensionsfonds ermittelte Towers Perrin für diese Zusageart sieben Millionen Euro Beitragsvolumen. Die aktuelle Beratungspraxis zeige jedoch einen leichten Wandel. So wird besonders von mittelständischen Unternehmen eine steigende Nachfrage nach versicherungs- förmigen Garantien beobachtet. Vor allem Versorgungsregelungen für Führungskräfte werden wegen der vollständigen Ausfinanzierung zunehmend über diesen Weg geregelt.

Die Zukunft gehört den nicht versicherungsförmigen Zusagen?

Dabei müssen die Trägerunternehmen aber mit erheblichen Unterschieden bei den erforderlichen Einmalbeiträgen zur Ausfinanzierung der Renten rechnen. Um eine Monatsrente von 1.000 Euro für einen Mann im Alter von 65 Jahren auszufinanzieren, verlangt der günstigste Anbieter 215.242 Euro, der teuerste 277.043 Euro. Bei einer vergleichbaren Konstellation für eine Frau fällt die Spannweite noch größer aus und reicht von 205.061 Euro bis 275.292 Euro. Als Top- Unternehmen werden R+V, AMB Generali, HVB, Chemie-Pensionsfonds und Ergo Pensionsfonds genannt. Einen Pensionsplan für den Future-Service in Form einer reinen Leistungszusage bieten lediglich zehn der untersuchten 16 Pensionsfonds an. Die Zukunft gehört aber ohne Frage den nicht versicherungs-förmigen Leistungszusagen. Damit sind auch in der Rentenphase keine versicherungsförmigen Garantien mehr erforderlich. Die Versorgungsverpflichtungen können daher im Pensionsfonds mit Mitteln finanziert werden, deren Umfang etwa der Pensionsverpflichtung nach internationaler Bewertung entspricht. Laut Pensionsfondsstudie liegt die Initialdotierung bei einem nicht versicherungsförmigen Pensionsplan rund 30 Prozent unter dem Betrag, der für eine vergleichbare versicherungsförmige Leistung erforderlich wäre. Dabei werden in der Regel keine Versicherungsprodukte hinterlegt, sondern die Pensionsfonds verfolgen verschiedene andere Anlagekonzepte. Für Beitragsvolumina bis zu zehn Millionen Euro kommen in der Regel Standardfondslösungen zur Anwendung, über die die Pensionsfonds in unterschiedlicher Zahl verfügen. Vereinzelt sind auch Life-Cycle-Modelle anzutreffen, bei denen eine individuelle Asset-Allokation in Abhängigkeit der versorgungsberechtigten Personen stattfindet.

Bei ausreichend hohen Volumina besteht freie Wahl der Assets

Sind die Beitragsvolumina ausreichend hoch, gewähren die Pensionsfonds eine vollständig freie Wahl der Assets. Neben Fonds aus der eigenen Unternehmens-anlage können dann auch Gebäude oder schon bestehende Rückdeckungsversicherungen integriert werden. Derzeit bieten zwölf der untersuchten Pensions-fonds einen Pensionsplan mit nicht versicherungsförmiger Leistungszusage für die Übernahme von bereits erworbenen Anwartschaften (Past Service) an. Elf halten diese Lösung auch für den Future Service parat. Die erheblichen Verbesserungen bei der Auslagerung demonstrieren auch die absoluten Beträge, die für die Ausfinanzierung von den Unternehmen aufgebracht werden müssen. Für den untersuchten Beispielfall, ein Mann im Alter von 65 Jahren, 1.000 Euro Monatsrente, sind im Durchschnitt aller untersuchten Pensionsfonds 180.828 Euro Einmalbeitrag erforderlich. Bei der versicherungsförmigen Leistungszusage betrugen die Aufwendungen im Durchschnitt 257.799 Euro. Ein nicht zu unterschätzendes Problem bei der Auslagerung von Pensionszusagen ist die ausgesprochen große Vielfalt der einzelnen Versorgungspläne, häufig sogar auf der Ebene des einzelnen Unternehmens. Das erschwert die Auslagerung erheblich. Aus diesem Grund ist es auch maßgeblich, ob sämtliche Zusagegestaltungsmodelle für eine Alters-, Hinterbliebenen- und Invalidenrente durch den Pensionsplan übernommen werden können. 91 Prozent der befragten Pensionsfonds beantworteten diese Frage mit ja und sichern eine Abbildung der zu überführenden Pensionszusage 1:1 im Pensionsplan zu. Neun Prozent machten mehr oder weniger große Einschränkungen.

Es wird weitere Gründungen von Gruppenpensionsfonds geben

Auch in der Übernahme von schon bestehenden Rückdeckungsversicherungen und sonstiger Assets, wie Immobilien, Wertpapiere und Fonds, unterscheiden sich die Pensionsfonds. 70 Prozent sehen sich dazu in der Lage. 30 Prozent winkten bei dieser Frage ab. In der Praxis werden die Pensionsfonds und die bAV-Consultants aber häufig auf bestehende Rückdeckungsversicherungen stoßen, gerade bei der Versorgung von Gesellschafter-Geschäftsführern und Vorständen ist das der Fall. Pensionsfonds, die diese Verträge übernehmen, sind damit klar im Vorteil. Nach Meinung von Jürgen Helfen, Principal bei Towers Perrin in Frankfurt, haben Pensionsfonds nach den Veränderungen durch die 7. VAG-Novelle inzwischen durchaus das Potenzial, mittelfristig die derzeit noch dominierende Direktzusage als primären Durchführungsweg abzulösen. „Es wird weitere Neugründungen von Gruppenpensionsfonds in Deutschland geben, jedoch nimmt die Dynamik ab“, prognostiziert der Experte von Towers Perrin. Er sagt den Gruppenpensionsfonds im Rahmen des Transformationsgeschäftes aber einen erheblichen Zulauf voraus. „Das hier in Deutschland investierte Volumen wird sich bis 2009 vervielfachen, mindestens aber verdoppeln.“ Jürgen Helfen rechnet zugleich mit der Gründung von Pensionsfonds im Ausland, zum Beispiel in Liechtenstein. „Der Grund dafür sind günstige finanzrechtliche Rahmenbedingungen und liberalere Regelungen zur Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers.“

LV 1871 ging als erster Anbieter nach Liechtenstein

Als erstes Unternehmen hat die Münchener Versicherung LV 1871 den Weg ins Ausland genommen. Sie hatte zu Anfang des Jahres die Gründung eines Pensionsfonds in Liechtenstein bekannt gegeben und zeigt sich bislang ganz zufrieden mit dieser Entscheidung. Ende August wurde für die ersten neun Trägerunternehmen das Notifikationsverfahren der Europäischen Union abgeschlossen. Dabei handelt es sich um ein Anmeldeverfahren gemäß Artikel 20 der EU-Pensionsfondsrichtlinie. Die LV 1871 Pensionsfonds AG mit Sitz im liechtensteinischen Vaduz erhielt damit die Genehmigung, Trägerin einer in Deutschland zugelassenen Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung zu sein und ihre grenzüberschreitende Tätigkeit aufzunehmen. Diese neun Unternehmen, so berichtet Martin Großmann, Mitglied der Geschäftsführerleitung der LV 1871 Pensionsfonds AG, zahlen zusammen ein Beitragsvolumen von 3,2 Millionen Euro. „Angesichts dieser Zahlen sind wir mit der Entwicklung des LV 1871 Pensionsfonds mehr als zufrieden“, meint Großmann. Außerdem werde aufgrund der bereits erfolgten Anbahnungen noch ein starkes Jahresendgeschäft erwartet. Interessant dabei: Einige der Unternehmen haben die Variante „Garantie“ gewählt, bei der vom Pensionsfonds eine versicherungsförmige Garantie für die Leistungen übernommen wird. Allerdings zu Liechtensteiner Konditionen: Der Pensionsfonds darf mit drei Prozent kalkulieren, wodurch die Zahlungen des Arbeitgebers niedriger ausfallen als bei einer versicherungsförmigen Leistungszusage, die von einem deutschen Pensionsfonds übernommen wird. In der Variante „Dynamik“ werden die Leistungen des Pensionsfonds nicht garantiert und mit einem Rechnungszins von fünf Prozent kalkuliert. Auch das dürfte etwas über den Werten der Pensionsfonds in Deutschland für die nicht versicherungsförmige Zusage liegen. Außerdem sind die Instrumente eines Pensionsfonds mit Sitz in Liechtenstein für die Behebung einer Unterdeckung wesentlich flexibler. In Deutschland verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein sehr strenges Regime bei der Beseitigung von auftretenden Unterdeckungen, wodurch die Freiheiten bei der Kapitalanlage für die nicht versicherungsförmige Leistungszusage wieder ein wenig beschränkt werden.

Die Erfahrungen der LV 1871 stützen die Vermutung von Towers Perrin, dass sich weitere Pensionsfonds im Ausland ansiedeln werden. Dabei wird es sich nicht nur um Gruppenpensionsfonds wie im Fall der LV 1871 handeln, sondern ebenso um Unternehmenspensionsfonds, zum Beispiel von international agierenden deutschen Konzernen.

Jürgen Helfen vermutet ohnehin, dass die Zahl der Pensionsfonds weiter zunehmen wird. Vor allem Unternehmen im Dax und im MDax kommen seiner Meinung nach dafür in Frage. „Die Zahl der Unternehmenspensionsfonds wird bis 2009 auf mindestens zehn ansteigen.“ Das wäre eine Verdreifachung der aktuellen Zahl. Dieser Trend lässt sich auch im Gespräch mit anderen Consultants erhärten, die einräumen, mit einer Reihe von größeren Unternehmen wegen der Gründung eines Pensionsfonds in Verbindung zu stehen, ohne allerdings bereits Namen zu nennen.

Trotz des Aufschwungs bei den Pensionsfonds ist ein Problem aber nach wie vor nur unbefriedigend gelöst: die Finanzierung künftiger Anwartschaften, der sogenannte Future Service. Die Übertragung des Future Service auf Pensionsfonds spielt wegen steuerlicher Restriktionen eine untergeordnete Rolle. Laufende Beiträge dürfen lediglich bis maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze plus 1.800 Euro steuerfrei in den Pensionsfonds eingebracht werden. Dieser Rahmen reicht in der Regel für die Ausfinanzierung nicht aus. ·

Der Gesetzgeber geht von falschen Annahmen aus

Aber es gibt noch ein anderes Ärgernis. Die Unternehmen hebeln den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung aus, wenn sie den Paragrafen 3, Absatz 63 Einkommensteuergesetz für die Finanzierung des Future Service nutzen. Laut Gesetz geht der Arbeitgeberbeitrag vor. Schöpft das Unternehmen den Spielraum nach Paragraf 3 Absatz 63 aus, würde die Entgeltumwandlung lohnsteuerpflichtig. Das geht natürlich nicht. Also bleibt nur die Kopplung mit einer Unterstützungskasse. Damit muss das Unternehmen zwei Durchführungswege vorhalten, obwohl es mit der Auslagerung auf den Pensionsfonds eine Vereinfachung der betrieblichen Altersversorgung erreichen wollte. Die Pensionsfonds wissen um dieses Dilemma und bieten häufig zugleich eine UKassenlösung mit an, damit zumindest kein weiterer Ansprechpartner ins Spiel kommt. 81 Prozent der von Towers Perrin befragten Pensionsfonds verfügen über eine Unterstützungskasse. Trotz dieser Dienstleistung bleibt diese gesetzlich verordnete Zwangs-ehe von Pensionsfonds und U-Kasse problematisch, denn beide Wege passen systematisch nur schlecht zusammen: Auf der einen Seite 4,25 Prozent Verzinsung mit Heubeck- Sterbetafel, auf der anderen Seite 2,25 Prozent mit DAV-Sterbetafel. Der eine Durchführungsweg gehört in die Bilanzwelt von IAS und IFRS, der andere in die Welt des HGB. Die Vorstände der Pensionsfonds sähen es daher gern, wenn auch für den Future Service eine bessere Lösung gefunden würde.

Quelle: portfolio international, Klaus Morgenstern, Oktober 2007

 
 
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