Außer Geld kann man auch
Zeit sparen. Das ist
praktisch für berufliche Auszeiten,
Weiterbildung oder den Vorruhestand.
Zeitwertkonten werdem bei Arbeitnehmern
und Arbeitgebern immer beliebter.
In Zeitwertkonten können Arbeitnehmer
Arbeitszeit oder Arbeitsentgelt
einbringen, um damit später eine bezahlte
ganze oder teilweise Freistellung zu
finanzieren. Dabei muss sich der
Mitarbeiter mit seinem
Unternehmen abstimmen.
Zeitwertkonten sind langfristig
angelegt
Die rechtlichen Grundlagen für
Zeitwertkonten sind in einem besonderen
Gesetz ("Flexi II") und in Tarifverträgen
oder Betriebsvereinbarungen
festgeschrieben. Daher kann es je nach
Unternehmen oder Branche unterschiedliche
Regelungen geben.
Im Gegensatz dazu stehen die weit
verbreiteten und kurzfristig orientierten
Arbeits- oder Gleitzeitkonten, die
Arbeitszeitschwankungen über Wochen oder
Monate ausgleichen und auch in der
Finanzkrise zum Abfedern von
Produktionseinbrüchen genutzt wurden. Hier
kann der Arbeitgeber auch bei schlechter
wirtschaftlicher Lage den Abbau von
Guthaben verlangen, bei Zeitwertkonten
normalerweise nicht.
Zeit oder Geld "einzahlen"
Wichtig:
Jede Firma kann frei entscheiden, ob sie
Zeitwertkonten einführt. Es gibt keinen
Rechtsanspruch der Arbeitnehmer wie bei
der betrieblichen Altersversorgung.
Neben echter Zeit (Überstunden, nicht
genommene Urlaubstage) können in
Zeitwertkonten auch Gehaltsbestandteile
(zum Beispiel: Weihnachtsgeld,
Provisionen, Jahressonderzahlungen, aber
auch Teile des regelmäßigen Monatsgehalts)
eingezahlt werden. Die meisten Konten
werden mittlerweile "in Geld" geführt, das
heißt, dass eingebrachte Zeiten in das
entsprechende Gehalt umgerechnet werden
und die Konten damit einen Stand in Euro
und Cent aufweisen. In einigen Fällen
werden die Konten auch noch "in Zeit"
geführt, also in Arbeitsstunden.
Wie bei der betrieblichen
Altersversorgung fallen auf Zeitwertkonten
zunächst keine Steuern und Sozialbeiträge
an, diese werden erst fällig, wenn das
Guthaben in Anspruch genommen wird. Das
können Erziehungs- oder Pflegezeiten,
Weiterbildung, eine berufliche Auszeit
("Sabbatical") oder der vorgezogene
Ruhestand sein.
Ausgleich für frühen Ruhestand
Mit dem Guthaben aus dem Zeitwertkonto
wird in diesen Phasen das wegfallende oder
verringerte Einkommen ausgeglichen. Auf
diese Weise lässt sich zum Beispiel trotz
des auf 67 Jahre steigenden Rentenalters
ein früherer Ruhestand finanzieren.
Beispiel: Katharina Holler ist 1964
geboren, das reguläre Rentenalter für sie
liegt damit bei 67 Jahren. Sie spart bis
zu ihrem 65. Geburtstag zwei
Bruttojahresgehälter auf ihrem
Zeitwertkonto an. Dann beendet sie ihre
Berufstätigkeit. Das Arbeitsverhältnis
läuft dann formal weiter, ihr Gehalt wird
in den kommenden zwei Jahren aus ihrem
Zeitwertguthaben weitergezahlt.
Steuern, Sozialbeiträge und Zinsen
In dieser Zeit werden dann auch die
Steuern und Sozialbeiträge fällig. Im
Ergebnis ist sie also noch weitere zwei
Jahre "beschäftigt" und bekommt ihr volles
Gehalt, muss aber nicht mehr arbeiten. Mit
67 geht sie dann ohne Abschlag in Rente,
bei einer Rente mit 65 müsste sie nach
jetzigem Recht eine dauerhafte Kürzung von
7,2 Prozent hinnehmen.
Die in der Erwerbsphase angesparten
Zeitwertguthaben werden üblicherweise
verzinst und führen so zu einem
zusätzlichen Wachstum des Guthabens. Für
die erforderliche Kapitalanlage bieten
viele Unternehmen den Mitarbeitern mehrere
Varianten mit unterschiedlichen Risiken
an. Für jede Anlagestrategie ist dabei
immer vorgeschrieben, dass es keine
Verluste geben darf ("Wertgarantie").
Außerdem müssen die Guthaben gegen eine
Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert
werden.
Was passiert beim Stellenwechsel?
Wichtig:
Achten Sie bei der Vereinbarung eines
Zeitwertkontos darauf, dass ein
ausreichender Insolvenzschutz nachgewiesen
wird. Vor einer Gesetzesänderung 2009
waren über die Hälfte aller Konten
ungeschützt.
Zum "Störfall" kann es vor der
endgültigen Freistellung vor der Rente
kommen. Der sicherlich häufigste Fall ist
der Stellenwechsel. Wenn auch der neue
Arbeitgeber Zeitwertkonten führt, lässt
sich das bisherige Guthaben auf die neue
Firma übertragen und dort
weiterführen.
Übertragung an die
Rentenversicherung
Gibt es diese Möglichkeit nicht, können
Guthaben von mindestens 15.330 Euro (alte
Bundesländer) beziehungsweise 13.020 Euro
(neue Bundesländer, Werte gelten jeweils
für das Jahr 2010) auch auf die Deutsche
Rentenversicherung Bund übertragen und
dort verwaltet werden.
Wichtig: Das
Zeitwertguthaben ist dort ein
eigenständiges Guthaben und kann vor der
Rente für Entnahmen bei Freistellung oder
Teilzeitbeschäftigung genutzt werden. Eine
Rückübertragung auf einen neuen
Arbeitgeber ist nicht möglich. Etwaige
Restguthaben bei Rentenbeginn werden in
"Entgeltpunkte" umgerechnet und führen zu
einer Erhöhung der gesetzlichen
Altersrente.
Vorzeitige Auszahlung
Ist bei einem Stellenwechsel eine
Übertragung auf die neue Firma nicht
möglich und das Guthaben zu niedrig, um
von der Rentenversicherung verwaltet zu
werden, wird das Zeitwertkonto aufgelöst.
Das Guthaben wird dann auf einen Schlag
ausgezahlt, und die entsprechenden Steuern
und Sozialbeiträge werden sofort
fällig.
Dasselbe passiert auch, wenn das Guthaben
nicht mehr vollständig vor der Rente
abgebaut werden kann. In bestimmten Fällen
ist hier allerdings noch eine steuer- und
sozialversicherungsfreie Übertragung in
eine betriebliche Altersversorgung
möglich. Auch beim Tod des Arbeitnehmers
kommt es zur vorzeitigen Auszahlung. Im
Gegensatz zu vielen anderen
Vorsorgeprodukten ist ein Zeitwertkonto
immerhin in voller Höhe und an beliebige
Personen vererbbar.
Fazit:
Zeitwertkonten ergänzen als sehr flexibles
Instrument die persönliche Lebensplanung
und Altersvorsorge. Wichtig ist stets eine
eingehende Information über die konkreten
Regelungen beim jeweiligen Arbeitgeber.
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