Carespektive Infothek
Untersuchung im Auftrag des
Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales
Durchgeführt von TNS Infratest
Sozialforschung
Projektleitung Dr. Klaus Kortmann
München, 22. Juni 2007 EB 50.57677
Situation und Entwicklung der
betrieblichen Altersversorgung in
Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst
2001 – 2006
Endbericht mit Tabellen
Inhalt Seite
1. Die
Verbreitung der betrieblichen
Altersversorgung
1.1 Methodische Vorbemerkungen
1.2 Die aktuelle Situation und
Entwicklung seit Dezember 2001
1.3 Die Entwicklung nach
Durchführungswegen
2. Die Höhe der Beiträge
2.1 Methodische Vorbemerkungen
2.2 Die durchschnittliche Höhe der
Beiträge
3. Die Inanspruchnahme der steuerlichen
Förderung
3.1 Die Bruttoentgeltumwandlung nach § 3
Nr. 63 EStG
3.2 Die (zusätzliche) Förderung nach §
40b EStG
3.3 Die Riester-Förderung nach §§ 10a,
82 ff. EStG
Tabellen 16
Abkürzungsverzeichnis 33 Übersicht
über die Tabellen
Z-1 |
Aktiv
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte mit Anwartschaften
auf eine betriebliche
Zusatzversorgung in
Privatwirtschaft und
öffentlichem Dienst – Dezember
2001 bis Dezember 2006 |
Z-2 |
Höhe der Beiträge von aktiv
Versicherten nach
Durchführungswegen – Juni 2004
bis Dezember 2006 |
1-1a/b |
Aktiv Versicherte mit
Anwartschaften auf Leistungen
von Pensionskassen der
Privatwirtschaft insgesamt nach
Förderwegen – Dezember 2001 bis
Dezember 2006 |
1-2a/b |
Aktiv Versicherte mit
Anwartschaften auf Leistungen
von „alten“ Pensionskassen der
Privatwirtschaft nach
Förderwegen – Dezember 2001 bis
Dezember 2006 |
1-3a/b |
Aktiv Versicherte mit
Anwartschaften auf Leistungen
von „neuen“ Pensionskassen nach
Förderwegen – Dezember 2001 bis
Dezember 2006 |
2-1a/b |
Aktiv Versicherte mit
Anwartschaften auf Leistungen
von Pensionsfonds nach
Förderwegen – Dezember 2001 bis
Dezember 2006 |
3-1a/b |
Aktiv Versicherte mit
Anwartschaften auf Leistungen
von öffentlichen
Zusatzversorgungsträgern nach
Trägergruppen – Dezember 2001
bis Dezember 2006 |
3-2 |
Aktiv Versicherte mit
Anwartschaften auf Leistungen
von öffentlichen
Zusatzversorgungsträgern
insgesamt nach Förderwegen –
Juni 2004 bis Dezember 2006 |
4-1 |
Direktversicherungsverträge
und
sozialversicherungspflichtige
Arbeitnehmer mit
Direktversicherungen – Dezember
2001 bis Dezember 2006 |
5-1 |
Aktiv
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte mit Anwartschaften
auf Leistungen aus Direktzusagen
und Unterstützungskassen –
Dezember 2001 bis Dezember 2006
|
6-1 |
Aktiv
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte mit Anwartschaften
insgesamt nach
Durchführungswegen (einschl.
Mehrfachanwartschaften) –
Dezember 2001 bis Dezember 2006
|
Erläuterung der Sonderzeichen in den
Tabellen
0 |
0 < Wert < 0,1 |
- |
Nicht besetzt |
• |
Kein Nachweis, da nicht
erhoben bzw. nicht relevant |
Vorbemerkungen
Mit dem Inkrafttreten des
Altersvermögensgesetzes (AVmG), des
Altersvermögensergänzungsgesetzes
(AVmEG) sowie des
Hüttenknappschaftlichen
Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetzes
(HZvNG) am 1. Januar 2002 haben sich die
Rahmenbedingungen für die
Zusatzversorgung in der Privatwirtschaft
und im öffentlichen Dienst, der so
genannten zweiten Säule der
Alterssicherung, erheblich verbessert.
Dies betrifft u. a. die Verkürzung der
Unverfallbarkeitsfristen, die Einführung
der Pensionsfonds, den neuen
gesetzlichen Anspruch auf
Entgeltumwandlung sowie die
umfangreichen neuen steuer- und
beitragsrechtlichen
Förderungsmöglichkeiten.
Um die sich daraus ergebenden
Auswirkungen genauer zu beobachten, hat
TNS Infratest Sozialforschung,1
München, im Auftrag des seinerzeitigen
Bundesministeriums für Gesundheit und
Soziale Sicherung (BMGS) für die Jahre
2003 und 2004 zwei breit angelegte,
mehrgliederige Untersuchungen zur
Situation und Entwicklung der
betrieblichen Altersversorgung
durchgeführt.
Bereitgestellt und analysiert wurden
seinerzeit empirische Daten zur Zahl und
zum Anteil der aktiv
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten, die im Rahmen ihrer
aktuellen Tätigkeit einen Anspruch auf
eine spätere betriebliche oder
öffentliche Zusatzversorgung erwerben,
sowie zur Zahl und zum Anteil der
privaten Arbeitgeber, die entsprechende
Leistungen für ihre Beschäftigten
vorsehen. Um die Entwicklung seit dem
Inkrafttreten der Gesetze aufzuzeigen,
wurden in beiden Untersuchungen jeweils
gleich lautende Informationen für drei
Stichtage bzw. -monate bereitgestellt.
Die Erhebung des Jahres 2003 bezog sich
auf die Zeitpunkte 31. Dezember 2001 als
Referenzdatum vor der Einführung der
Neuregelungen, den 31. Dezember 2002 und
den
31. März 2003. Die Ergebnisse dieser
Untersuchung – im Folgenden als BAV 2003
bezeichnet
– sind in einem ausführlichen
Untersuchungsbericht dokumentiert, den
das BMGS auf seiner Homepage
veröffentlicht hat.2 Die
weitere Entwicklung bis Juni 2004 hat
TNS Infratest Sozialforschung Ende 2004
in der inhaltlich und methodisch
weitgehend identischen Folgestudie BAV
2004 untersucht. Beobachtungszeitpunkte
waren wiederum der 31. März 2003 sowie
der
31. Dezember 2003 und der 30. Juni
2004.3
1
Aufgrund einer Änderung der
Eigentumsverhältnisse – Infratest
Sozialforschung ist seit dem 1. Januar
2004 Teil des weltweit zweitgrößten
Markt- und Sozialforschungsunternehmens
TNS (Taylor Nelson Sofres) – firmieren
wir nunmehr unter dem Namen TNS
Infratest Sozialforschung.
2 Vgl. Infratest
Sozialforschung: Situation und
Entwicklung der betrieblichen
Altersversorgung in Privatwirtschaft und
öffentlichem Dienst 2001 – 2003 –
Endbericht. München 2003.
Forschungsbericht Nr. 304 des
Bundesministeriums für Gesundheit und
Soziale Sicherung.
3 Vgl. TNS Infratest
Sozialforschung: Situation und
Entwicklung der betrieblichen
Altersversorgung in Privatwirtschaft und
öffentlichem Dienst 2001 – 2004 –
Endbericht. München 2005.
Forschungsbericht Nr. 345 des
Bundesministeriums für Gesundheit und
Soziale Sicherung.
Beide Untersuchungen haben sich
jeweils aus 2 Teilerhebungen
zusammengesetzt:
I. einer repräsentativen Befragung von
Arbeitgebern der Privatwirtschaft (kurz:
BAV–Arbeitgeberbefragung),4
II. je einer Datenerhebung bei
sämtlichen Pensionskassen,
Pensionsfonds, öffentlichen
Zusatzversorgungsträgern und (2004)
Lebensversicherungsunternehmen, die
betriebliche Direktversicherungen
anbieten (kurz: BAV–Trägerbefragung).5
Zusätzlich einbezogen wurden jeweils
Geschäfts- bzw. Verbandsstatistiken des
PensionsSicherungs-Vereins auf
Gegenseitigkeit (PSVaG), der
Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
des Gesamtverbandes der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) sowie der
Arbeitsgemeinschaft kommunale und
kirchliche Altersversorgung (AKA).
Um die Entwicklung zwischen Juni 2004
und Dezember 2006 zu untersuchen, hat
das Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) TNS Infratest
Sozialforschung am 16. April 2007 mit
einer weiteren Folgestudie beauftragt.
Befragt werden sollten nunmehr
allerdings ausschließlich die
Leistungsträger, wie in den früheren
Erhebungen unter Einbeziehung von
Geschäfts- und Verbandsstatistiken der
oben genannten Organisationen.
Mit dem vorliegenden Schlussbericht
werden die Ergebnisse dieser dritten
Studie im Kontext der
Untersuchungsergebnisse der
Vorgängererhebungen dargestellt. Um sie
zu gewinnen, musste zusätzlich auf die
Ergebnisse der Arbeitgeberbefragungen
von 2003 und 2004 zurückgegriffen
werden. Der Bericht enthält im Anhang
die tabellarische Aufbereitung aller
Untersuchungsergebnisse.
Die Untersuchung wäre in dieser Form
und in dem außerordentlich engen
Zeitrahmen ohne vielfältige
Unterstützung nicht möglich gewesen, für
die wir uns an dieser Stelle bedanken
möchten. Joachim Schwind, Vorstand der
Höchster Pensionskasse VVaG und
stellvertretender Vorstandsvorsitzender
sowie Leiter der Fachvereinigung
Pensionskassen der Arbeitsgemeinschaft
für betriebliche Altersversorgung (aba),
hat uns, wie bereits in den
Voruntersuchungen, bei der
Weiterentwicklung des Fragebogens
unterstützt und die Pensionskassen in
einem Begleitschreiben um Teilnahme an
der Untersuchung gebeten. In gleicher
Weise hat uns Carsten Velten, Vorstand
des Telekom Pensionsfonds und Leiter der
Fachvereinigung Pensionsfonds der aba,
unterstützt. Ein weiteres
Empfehlungsschreiben haben Reinhard
Graf, Vorsitzender, und Klaus Stürmer,
Hauptgeschäftsführer der
Arbeitsgemeinschaft kommunale und
kirchliche Altersversorgung (AKA), an
die angeschlossenen Versorgungsträger
gerichtet. Der Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
vertreten durch Gabriele Hofmann und
Thomas Lueg, Leiterin und Referent des
Referates Sozialpolitik, und der
Pensions-Sicherungs-Verein auf
Gegenseitigkeit (PSVaG), vertreten durch
Peter Staier, Leiter
4 Die Ausgangsstichprobe
belief sich 2003 auf 20.000 und 2004 auf
22.000 Betriebsstätten. 5 Darüber
hinaus haben wir 2005 eine Befragung von
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten mit
Zusatzversorgungsanwartschaften zur
Art und Höhe dieser künftigen Leistungen
durchgeführt. Vgl.
TNS Infratest Sozialforschung 2005a:
Künftige Alterseinkommen der
Arbeitnehmer mit Zusatz
versorgung. Forschungsbericht Nr. 344
des Bundesministeriums für Gesundheit
und Soziale
Sicherung.
der Abteilung „Mitglieder und
Beitrag“, haben die Grunddaten für die
Einbeziehung der Direktversicherungen
sowie der Direktzusagen und
Unterstützungskassen bereitgestellt.
Verantwortlich für den Bericht ist auf
Seiten von TNS Infratest Sozialforschung
Dr. Klaus Kortmann, Leiter des
Forschungsbereichs Sozialpolitik. Im
Bundesministerium für Arbeit und
Soziales sind MR Peter Görgen, Leiter
des Referats „Zusätzliche
Altersvorsorge“, und MR Klaus
Salthammer, Leiter des Referats
„Grundsatzfragen und Methoden der
Finanzierung von
Alterssicherungssystemen,
Versicherungsmathematik“, für die
Betreuung verantwortlich.
Unser besonderer Dank gilt den
Pensionskassen, Pensionsfonds und
Trägern öffentlicher
Zusatzversorgungsleistungen, die durch
die Teilnahme an der Erhebung trotz des
engen Zeitplans erst die grundlegende
Voraussetzung für diese Untersuchung
geschaffen haben.
Die Ergebnisse
1. Die Verbreitung
der betrieblichen Altersversorgung
1.1 Methodische
Vorbemerkungen
Die Untersuchungsergebnisse zur
Entwicklung der betrieblichen
Altersversorgung zwischen Dezember 2005
und Dezember 2006 beruhen zentral auf
der Befragung der Pensionskassen,
Pensionsfonds und öffentlichen
Zusatzversorgungsträger sowie
ergänzender Daten des Gesamtverbandes
der Deutschen Versicherungswirtschaft
für Direktversicherungen6 und
des Pensions-Sicherungs-Vereins a. G. zu
Direktzusagen und Unterstützungskassen.
Diese Erhebungen liefern zunächst
Ergebnisse auf der Fallebene.
Arbeitnehmer, die gleichzeitig mehrere
Anwartschaften aufbauen, werden dabei
mehrfach gezählt. Dies betrifft z. B.
Beschäftigte mit mehreren
Direktversicherungen ebenso wie
Arbeitnehmer, die gleichzeitig in zwei
(oder auch drei) Durchführungswegen
Anwartschaften erwerben. Dieser Anteil
ist nicht zu gering zu veranschlagen.
Gemäß der Arbeitgeberbefragung im
Kontext von BAV 2004 lag die Zahl der
Zusatzversorgungsvereinbarungen um 25%
höher als die Zahl der Arbeitnehmer, die
zu den Untersuchungszeitpunkten
Anwartschaften erworben haben.7
Wie sich der Anteil der
Mehrfachanwartschaften seither
entwickelt hat, lässt sich nur schwer
einschätzen. Denkbar ist, dass er seit
Juni 2004, dem letzten Referenzzeitpunkt
von BAV 2004, gestiegen ist, sofern etwa
ein größerer Anteil der neuen Mitglieder
von Pensionskassen bereits über eine
Direktversicherung verfügt und diese
auch weiterführt. Diese Überlegung ist
allerdings spekulativ.
Die im Folgenden ausgewiesenen
Ergebnisse beruhen daher auf einer
Fortschreibung der Ergebnisse der
Arbeitgeberbefragung von 2004 auf Basis
der sich aus der aktuellen
Trägerbefragung ergebenden seitherigen
Entwicklung.
Wie bereits in den
Vorgängeruntersuchungen fließen –
mangels genauerer Informationen – in die
Berechnungen verschiedene Schätzwerte
ein. Diese werden in den Fußnoten zu den
Tabellen des Berichts dargestellt.
6 Im Gegensatz zur
Untersuchung BAV 2004 haben wir im
Einvernehmen mit dem BMAS, wie bereits
im Kontext von BAV 2003, auf die
Befragung der Direktversicherer
verzichtet.
7 TSN Infratest
Sozialforschung: BAV 2004 – Tabellenband
zum Endbericht, Tabelle 107.
1.2 Die aktuelle
Situation und Entwicklung seit Dezember
2001
Im Dezember 2006 haben – vorbehaltlich
einer richtigen eigenen Schätzung der
Entwicklung im Bereich der Direktzusagen
und Unterstützungskassen zwischen 2005
und 2006 – 65% aller zu diesem Zeitpunkt
sozialversicherungspflichtig
beschäftigten Arbeitnehmer eine
betriebliche Zusatzversorgung in
Privatwirtschaft oder öffentlichem
Dienst erworben (Tabelle Z-1). Die
Anteile sind bei Frauen und Männern –
jeweils auf volle Prozentpunkte gerundet
– gleich hoch.
Betrachtet man die Entwicklung seit
Dezember 2001, also seit Inkrafttreten
des Altersvermögensgesetzes sowie des
Altersvermögensergänzungsgesetzes, so
zeigt sich zunächst ein nahezu linear
ansteigender Verlauf. Die verbesserte
gesetzliche Förderung der
Zusatzversorgung hat zwischen Dezember
2001 und Dezember 2002 zunächst zu einem
Anstieg der Verbreitungsquote um 3
Prozentpunkte geführt (von 52% auf 55%).
Im Jahr 2003 belief sich der Anstieg
ebenfalls auf 3 Prozentpunkte (58%) und
im anschließenden Zweijahreszeitraum bis
Ende 2005 auf weitere 6 Prozentpunkte
(64%). 2006 betrug der Zuwachs bei
Männern und Frauen allerdings jeweils
nur noch einen Prozentpunkt. Dies könnte
darauf hindeuten, dass eine gewisse
„Sättigung“ erreicht ist und mit den
jetzigen gesetzlichen Maßnahmen eine
weitere Ausdehnung der betrieblichen
Altersversorgung nur noch in engen
Grenzen möglich ist.8
1.3 Die Entwicklung
nach Durchführungswegen
Die Entwicklung seit 2001 ist in den
einzelnen Durchführungswegen
unterschiedlich verlaufen. Deutlich
zugenommen hat die Zahl der
sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmer, die eine Anwartschaft über
Pensionskassen erwerben, und zwar um
208% (Tabellen 6-1, 1-1a, 1-1b) von
1,389 Mio. auf 4,283 Mio. Dabei war der
Zuwachs bei Frauen (+532% auf 1,655
Mio.) prozentual deutlich größer als bei
Männern (+133% auf 2,628 Mio.). Die
Entwicklung ist allerdings bei den
„alten“, d. h. bereits vor 2002
bestehenden, und „neuen“, d. h. ab 2002
gegründeten bzw. aktiv gewordenen,
Pensionskassen sehr unterschiedlich
verlaufen. Die Zahl der bei den „alten“
Einrichtungen zusatzgesicherten
Arbeitnehmer ist zwischen Dezember 2001
und Dezember 2006 von 1,389 Mio. auf
1,866 Mio., d. h. um 477.000, gestiegen
(Tabellen 1-2a und 1-2b). Allerdings ist
sie seit Dezember 2003 rückläufig.
Damals hatte die Zahl der Arbeitnehmer
mit 2,130 Mio. ihren Maximalwert
erreicht. Demgegenüber ist die Zahl der
bei den „neuen“ Pensionskassen
gesicherten Personen kontinuierlich auf
2,417 Mio. Arbeitnehmer gestiegen
(Tabellen 1-3a und 1-3b). Auf sie sind
im Dezember 2006 somit bereits 56% aller
Versicherten bei Pensionskassen
entfallen.
Über Pensionsfonds haben im Dezember
2006 287 Tsd.
sozialversicherungspflichtige
Arbeitnehmer eine Anwartschaft erworben.
Dies könnte, nachdem die Zahl im
Dezember 2005 erst bei 122 Tsd. lag, auf
einen deutlichen Wachstumsschub bei
diesem Durchführungsweg hindeuten, wenn
auch auf nach wie vor niedrigem Niveau.
Eine nähere Betrachtung zeigt
allerdings, dass der Zuwachs um 165 Tsd.
aktiv versicherte Arbeitnehmer per Saldo
im Wesent
8 Dabei ist zu beachten,
dass sich die vorliegenden Berechnungen
nur auf Arbeitnehmer beziehen, die zu
den jeweiligen Referenzzeitpunkten
sozialversicherungspflichtig beschäftigt
waren. Alle übrigen Personen im
Erwerbsalter, insbesondere geringfügig
Beschäftigte, Arbeitslose und
Haushaltsführende, sind nicht
berücksichtigt.
lichen auf 2 Pensionsfonds
zurückzuführen ist, auf die zusammen
134.600 Neuzugänge entfallen. Dabei
handelt es sich um Sondersituationen,
die sich im Übrigen auch auf die Höhe
der für die Pensionsfonds ausgewiesenen
durchschnittlichen Beiträge (vgl.
Kapitel 2) auswirken. Nach wie vor
entfällt auf Frauen mit knapp 26% nur
ein geringer Anteil aller bei
Pensionsfonds versicherten
Beschäftigten. Im Vergleich dazu: Bei
den „neuen“ Pensionskassen waren es im
Dezember 2006 über 43%.
Die Zahl der bei öffentlichen
Zusatzversorgungsträgern
zusatzgesicherten
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten ist nach einem
geringfügigen Anstieg von 5,105 Mio. im
Dezember 2001 auf 5,388 Mio. im Dezember
2003 rückläufig. Am Jahresende 2006
haben 5,314 Mio. eine Anwartschaft in
einer solchen Einrichtung erworben
(Tabellen 3-1a und 3-1b).9
Sehr hoch liegt mit 65,8% der Anteil der
Frauen. Dieser Wert ist der Grund dafür,
dass in der Gesamtschau aller
Durchführungswege die Anteile der Frauen
und Männer mit Zusatzversorgung nahezu
gleich hoch liegen.
Differenziert nach den Trägergruppen
im Bereich der öffentlichen
Zusatzversorgung zeigen sich
unterschiedliche Entwicklungen. Während
im Bereich der „verbandsunabhängigen“
Träger10 die Zahl der aktiv
Versicherten zwischen Dezember 2001 und
Dezember 2006 um 5,6% zurückgegangen
ist, verzeichnen im selben Zeitraum die
kommunalen Zusatzversorgungskassen einen
Zuwachs von 8,2% und die kirchlichen
Einrichtungen sogar von 20,3%.
Bei den Direktversicherungen zeigen
sich nur geringfügige Veränderungen.
Allerdings scheint der Rückgang der Zahl
der Arbeitnehmer, die aktuell Beiträge
zu einem Versicherungsvertrag leisten
(oder zu mehreren), von 4,205 Mio. im
Jahr 2001 auf 4,155 Mio. im Jahr 2003
gestoppt (Tabelle 4-1). Ende 2006 waren
es 4,239 Mio. Arbeitnehmer. Dies ist ein
Zuwachs gegenüber Dezember 2001 um
lediglich 0,8%. Auf Frauen entfällt mit
35,1% ein unterproportionaler Anteil
aller Personen mit einer
Direktversicherung.11
Im Gegensatz dazu haben sich
Direktzusagen und Unterstützungskassen
seit Juni 2004 weiter positiv
entwickelt. Beide Durchführungswege
zusammengefasst, ist die Zahl der ver-
bzw. gesicherten
sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten von 3,861 Mio. im Dezember
2001 auf 4,907 Mio. im Dezember 2006, d.
h. um 27%, gestiegen12
(Tabelle 5-1). Von dieser
9 Bei den Versicherten
der öffentlichen Zusatzversorgungsträger
handelt es sich keineswegs nur um
Beschäftigte des unmittelbaren
öffentlichen Dienstes. So waren laut
Beschäftigtenstatistik des öffentlichen
Dienstes des Statistischen Bundesamtes
am 30. Juni 2003 2,903 Mio. Arbeiter und
Angestellte im öffentlichen Dienst
tätig. Dem stehen gemäß Trägerbefragung
zum 30. März 2003 5,230 Mio. aktiv
versicherte Arbeitnehmer gegenüber. Vgl.
Kriete-Dodds, Susan: Beschäftigte der
öffentlichen Arbeitgeber am 30. Juni
2003, in: Wirtschaft und Statistik
9/2004, S.992-999, s. S. 995.
10 In dieser Gruppe sind
die VBL, die DRV Knappschaft Bahn See,
die ZVK Hamburg, die Ruhelohnkasse
Bremen, der VBLU sowie die
Versorgungsanstalten der deutschen
Bühnen und der deutschen Kulturorchester
zusammengefasst.
11 Diese Quote resultiert
aus der Arbeitgeberbefragung 2004.
Seitens des GDV liegen keine nach dem
Geschlecht differenzierten Angaben vor.
12 Der Wert für 2006
beruht auf einer eigenen Schätzung. Die
den Angaben in Tabelle 5-1 zugrunde
liegenden Angaben (lt. Geschäftsbericht
und ergänzenden Mitteilungen) des
Pensions-Sicherungs-Vereins beziehen
sich auf die im jeweiligen Referenzjahr
eingegangenen Meldungen der
angeschlossenen Arbeitgeber für das im
Vorjahr abgeschlossene Geschäftsjahr.
Die Statistiken für 2006 basieren somit
auf Jahresabschlüssen in 2005, dies
können beispielsweise auch
Jahresabschlüsse zum 31. März 2005 sein.
Entwicklung haben Unterstützungskassen
mit einem Plus von 59% stärker
profitiert als Direktzusagen mit einem
Zuwachs von 23%.13
13 Jeweils berechnet vor
Abzug von ruhenden Anwartschaften und
Mehrfachanwartschaften (vgl. Tabelle
5-1).
2. Die Höhe der
Beiträge
2.1 Methodische
Vorbemerkungen
Aussagen über die Höhe der Beiträge zu
den Zusatzversorgungseinrichtungen und
insbesondere deren Entwicklung im
Zeitverlauf sind nur mit Einschränkungen
möglich. Hierfür sind mehrere Gründe
verantwortlich.
Erstens hat eine nicht unerhebliche
Zahl von Versorgungsträgern,
beispielsweise 16 von 36 „alten“
Pensionskassen und 16 von 25
öffentlichen Zusatzversorgungsträgern,
keine nach Männern und Frauen
differenzierten Angaben zur Höhe der
Beiträge bzw. – im Falle der
öffentlichen Versorgungsträger – zur
Höhe der zusatzversorgungspflichtigen
Entgelte gemacht. Aus den Angaben der
Träger mit differenzierten Antworten
geht allerdings hervor, dass es zum Teil
recht deutliche Unterschiede zwischen
Männern und Frauen gibt, u. a.
vermutlich aufgrund von
unterschiedlichen Anteilen mit
Teilzeitarbeit und/oder unterschiedlich
hohen Löhnen und Gehältern, die den
Beiträgen zugrunde liegen. Die in
Tabelle Z-2 ausgewiesenen Beiträge für
Beschäftigte insgesamt beruhen auf den
Angaben aller
Zusatzversorgungseinrichtungen mit
Angaben zur Höhe der Beiträge, sei es
differenziert nach Männern und Frauen
oder für beide Gruppen zusammen. Die
Einzelwerte für Männer und Frauen
beruhen demgegenüber nur auf den Angaben
der Einrichtungen, die differenzierte
Angaben gemacht haben. Die Angaben sind
daher nur bedingt konsistent.
Zweitens haben sich an den Erhebungen
BAV 2003, BAV 2004 und BAV 2006
abweichende Teilgesamtheiten der
Leistungsträger beteiligt. Dies betrifft
insbesondere Pensionskassen und
Pensionsfonds. Die durchschnittlichen
Beiträge zu Pensionskassen und
Pensionsfonds zwischen den Einrichtungen
unterscheiden sich recht deutlich – bei
„alten“ Pensionskassen reicht 2006 die
Bandbreite bei Versorgungsträgern, die
an der Untersuchung teilgenommen haben,
von durchschnittlich 14 €/Monat bis zu
302 €/M. und bei Pensionsfonds von 25
€/M. bis zu 149 €/M. Daher hängt der
ausgewiesene Durchschnitt für Männer und
Frauen sowie die Beschäftigten insgesamt
nicht unerheblich von der Zahl und der
Art der Befragungsteilnehmer ab.14
Im Gegensatz zu den Verbreitungsquoten
ist an dieser Stelle kein Abgleich mit
externen Referenzstatistiken, etwa der
Anwärterstatistik der BaFin für
Pensionskassen und Pensionsfonds,
möglich.
14 Diese Eckwerte dürften
nicht die gesamte Bandbreite der
durchschnittlichen Beiträge abdecken.
Dies ergibt sich aus den zu vermutenden
Beiträgen einiger Nichtteilnehmer bzw.
fehlenden Angaben zur Höhe von
Beiträgen, die z. T. aufgrund von
Tarifverträgen gezahlt werden und deren
Höhe daher eingeschätzt werden kann.
2.2 Die
durchschnittliche Höhe der Beiträge
Unabhängig von diesen Einschränkungen
vermitteln die in Tabelle Z-2
ausgewiesenen Beiträge einen
nachhaltigen Eindruck von der Höhe der
Beiträge. Die Durchschnitte über alle
Beschäftigten liegen bei „alten“ und
„neuen“ Pensionskassen alles im allem
recht nahe zusammen, wenn auch die
Beiträge zu den „alten“ Einrichtungen
mit 115 € pro Monat im Dezember 2006
etwas höher liegen als bei den „neuen“
Kassen mit 92 €. Die Veränderungen
gegenüber 2005 sind gering und die
Änderungen gegenüber 2004 für die
Pensionskassen insgesamt können aufgrund
der Abweichungen (+8 €) in der
Teilnehmerstruktur nur bedingt
interpretiert werden.
Zu den oben genannten Gründen für die
eingeschränkte Aussagekraft der
Veränderungen durchschnittlicher
Beiträge im Zeitvergleich kommt bei
Pensionsfonds ein weiterer hinzu. Wie
aus Tabelle Z-2 hervorgeht, sind die
durchschnittlichen Beiträge bei
Pensionsfonds im Jahr 2006 mit 56 € pro
Monat fast nur halb so hoch wie im Jahr
2005 mit 104 €. Der Grund sind nicht
Änderungen bei Bestandsversicherten,
sondern liegt im Neuzugang eines
einzigen Pensionsfonds. Diese auch für
die Gesamtheit aller Pensionsfonds
quantitativ bedeutsame Ausweitung des
Geschäfts geht einher mit
durchschnittlich sehr niedrigen
Beiträgen, die lt. Auskunft der
betroffenen Einrichtung ausschließlich
arbeitgeberfinanziert sind. Würde man
diese Sondersituation außer Acht lassen,
läge der durchschnittliche Beitrag im
Jahr 2006 bei 99 €. Auch dieser Wert
wäre niedriger als der für 2005
ausgewiesene Beitrag von 104 €. Dies
zeigt, dass offensichtlich nicht nur in
diesem Einzelfall Neuzugänge mit
unterdurchschnittlichen Beiträgen
einhergehen.
Zumindest deutet die Höhe der Beiträge
zu Pensionsfonds im Vergleich zu
Pensionskassen nicht darauf hin, dass es
sich bei diesem Durchführungsweg um
einen Sonderweg für Besserverdienende
handelt. Allerdings ist nicht
auszuschließen, dass es sich für eine
größere Zahl von einbezogenen
Arbeitnehmern um eine zweite
betriebliche Altersversorgung handelt,
an der sie sich aufgrund des damit
verbundenen höheren Risikos mit einem
kleineren Beitrag zusätzlich beteiligen.
Die Beiträge zu den öffentlichen
Zusatzversorgungsträgern liegen mit
durchschnittlich 129 € im Jahr 2004 und
158 € im Jahr 2005 höher als bei
Pensionskassen und Pensionsfonds. Die
Angaben für 2006 sind aufgrund der
überwiegend noch nicht eingegangenen
bzw. aufbereiteten Meldungen der
angeschlossenen Arbeitgeber noch sehr
lückenhaft und daher nicht
aussagekräftig. Aus diesem Grund werden
sie in Tabelle Z-2 nicht ausgewiesen.
Aussagekräftig ist allerdings die
Entwicklung zwischen Juni 2004 und
Dezember 2005, da sich an den bisherigen
BAV-Erhebungen nahezu alle öffentlichen
Zusatzversorgungsträger beteiligt haben.15
Angaben zur Höhe von Beiträgen zu
Direktversicherungen sowie zu
Unterstützungskassen und
– sofern man solche überhaupt
ausweisen kann – im Kontext von
Direktzusagen liegen nicht vor. Aus
diesem Grund sowie wegen der genannten
Einschränkungen im Aussageumfang
15
Dies gilt nicht für die Mitglieder des
Bundesverbandes Öffentlicher Banken
Deutschlands mit Beiträgen, die
mutmaßlich von den in Tabelle Z-2
ausgewiesenen durchschnittlichen
Beträgen abweichen. Aus dieser Gruppe
haben sich 2004 nur 4 von 31
Einrichtungen mit Geschäftsbetrieb an
der Untersuchung beteiligt. Aufgrund
dieser nur geringen Quote haben wir im
Einvernehmen mit dem Auftraggeber auf
ihre erneute Befragung im Kontext von
BAV 2006 verzichtet.
können auch keine Angaben zur
durchschnittlichen Höhe der Beiträge
aller Durchführungswege vorgelegt
werden.
Insgesamt zeigt die Analyse der
Angaben zur Höhe der Beiträge, dass
offensichtlich eine nicht geringe Zahl
von sozialversicherungspflichtigen
Arbeitnehmern durchschnittlich nur
geringe Beiträge leistet bzw. in den
Genuss von nur geringen
arbeitgeberfinanzierten Beiträgen kommt.
3. Die
Inanspruchnahme der steuerlichen
Förderung
Der Umfang und die Struktur der
Inanspruchnahme der steuerlichen
Förderung der Arbeitnehmerbeiträge zur
betrieblichen Altersversorgung
unterscheiden sich – vom Gesetzgeber
gewollt – deutlich zwischen den
Durchführungswegen.
3.1 Die
Bruttoentgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63
EStG
Die zum Jahresanfang 2002 neu
geschaffene steuerliche Förderung der
Bruttoentgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63
EStG, d. h. die Steuerfreiheit der
Beiträge zu Pensionskassen und
Pensionsfonds bis zu maximal 4% der
Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Rentenversicherung,16
haben im Dezember 2002 16% der
Mitglieder der „alten“ Pensionskassen in
Anspruch genommen (Tabellen 1-2a und
1-2b). Dieser Anteil ist bis Dezember
2006 auf 34% gestiegen. Dabei fällt auf,
dass die Anteile bei Frauen um etwa 10
Prozentpunkte höher liegen als bei
Männern.
Bei den seit 2002 aktiven, neu
gegründeten Pensionskassen lagen die
Anteile bereits im Dezember 2002 bei
83%. Bis Dezember 2006 sind sie auf 86%
gestiegen. Auch hier unterscheiden sich
die Anteile von Männern und Frauen,
allerdings nehmen Frauen, die neuen
Pensionskassen angehören, die Förderung
nach § 3 Nr. 63 EStG zu 83% und damit
etwas seltener in Anspruch als Männer
mit 89% (Tabellen 1-3a und 1-3b).
Die höchste Quote der Inanspruchnahme
der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG ist
bei den Pensionsfonds zu verzeichnen,
und zwar bei Männern und Frauen zu
jeweils 93% – im Jahr 2005 (Tabellen
2-1a und 2-1b). Für 2006 zeigt sich
allerdings auch hier ein Sondereffekt.
Das bereits angesprochene umfangreiche
Neugeschäft eines Pensionsfonds mit
ausschließlich arbeitgeberfinanzierten
Beiträgen führt zu einem deutlichen
Rückgang des Anteils der Arbeitnehmer
mit einer Bruttoentgeltumwandlung und
damit auch der steuerlichen Förderung
nach § 3 Nr. 63 EStG auf 75% im
Gesamtdurchschnitt und sogar 73% bei
Männern. Frauen sind an dem Neugeschäft
etwas unterproportional beteiligt, daher
sinkt ihr Anteil nur auf 81%. Auch
dieses Ergebnis zeigt die
„Strukturanfälligkeit“ der
Untersuchungsergebnisse in der nach wie
vor andauernden Phase des Aufbaus der
Pensionsfonds.
Bei öffentlichen
Zusatzversorgungsträgern spielt die
Bruttoentgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63
EStG nach wie vor eine nur geringe
Rolle, die Anteile belaufen sich bei
Männern wie Frauen auf jeweils etwas
über 2% (Tabelle 3-2).
Aussagen zu Direktversicherung sowie
Direktzusagen und Unterstützungskassen
sind nicht möglich, da weder der GDV
noch der PSVaG über entsprechende
Informationen verfügen. Daher ist es
auch nicht möglich, Anteile über alle
Durchführungswege auszuweisen.
16 Für die alten und
neuen Länder gilt einheitlich die
Beitragsbemessungsgrenze für
Westdeutschland von – 2006 und 2007
gleichermaßen – 5.250 €/Monat.
3.2 Die
(zusätzliche) Förderung nach § 40b EStG
Die ausschließliche oder zusätzliche
Förderung nach § 40b EStG, d. h. die
Pauschalbesteuerung in Verbindung mit
der Sozialversicherungsfreiheit der
Beiträge zu
Zusatzversorgungseinrichtungen, war seit
den siebziger Jahren des letzten
Jahrhunderts die „klassische“ Form der
steuerlichen Förderung im Rahmen der
Bruttoentgeltumwandlung. Dieser
Förderweg ist für Pensionskassen in der
ursprünglichen Form am 31. Dezember 2004
ausgelaufen und hat seither nur noch
marginale Bedeutung, und zwar
ausschließlich bei den Versicherten der
„alten“ Pensionskassen. Diese
Entwicklung ist die Folge davon, dass
vor einer Inanspruchnahme der Regelungen
nach § 40b EStG zunächst die Förderung
nach § 3 Nr. 63 EStG ausgeschöpft werden
muss.
Demzufolge liegt bei den „alten“
Pensionskassen der Anteil der nach § 40b
geförderten Arbeitnehmer seit Dezember
2003 bei nur noch etwa 2% (Tabellen 1-2a
und 1-2b). Bei den „neuen“
Pensionskassen liegen die Anteile nahe
0%, für Pensionsfonds wurde diese
Förderungsform nicht mehr erhoben.
Gleiches gilt für die öffentlichen
Zusatzversorgungsträger.
3.3 Die
Riester-Förderung nach §§ 10a, 82 ff.
EStG
Vom Konzept her ist die
Riester-Förderung nach §§ 10a, 82 ff.
EStG eine Maßnahme zur Incentivierung
der privaten Altersvorsorge. Unabhängig
davon ist allerdings auch eine Förderung
im Rahmen der betrieblichen
Altersvorsorge möglich. Hiervon machen
jedoch nur wenige Arbeitnehmer Gebrauch.
Von den aktiv Versicherten der „alten“
Pensionskassen haben im Dezember 2006
insgesamt 5% diese Förderung in Anspruch
genommen, bei nur geringen Unterschieden
zwischen Männern und Frauen (Tabellen
1-2a und 1-2b). Die Tendenz ist leicht
steigend. Im Juli 2004 waren es bei
Männern und Frauen jeweils 2,7%. Bei den
„neuen“ Pensionskassen liegen die
Anteile über alle Beobachtungszeitpunkte
hinweg bei 0,1% (Männer) und bei Frauen
noch niedriger.
Von etwas größerer Bedeutung war die
Riester-Förderung bei den Pensionsfonds
in den ersten Jahren nach deren
Gründung. 2002 haben immerhin 9% der
Arbeitnehmer dieses Durchführungswegs
davon Gebrauch gemacht (Tabellen 2-1a
und 2-1b). Seitdem ist der Anteil
rückläufig, vermutlich aufgrund von
Strukturveränderungen im Zuge des
Aufbaus der Fonds. Insbesondere die
bereits mehrfach angesprochene
Sonderentwicklung eines Pensionsfonds
ging ohne Riester-Förderung vonstatten,
sodass die Anteile der
Riester-Geförderten von Dezember 2005
bis Dezember 2006 bei Männern wie Frauen
jeweils von 7% auf 3% zurückgegangen
sind.
Nur geringfügig, bei Männern wie
Frauen um je einen Prozentpunkt, höher
liegt die Riester-Quote bei den
Arbeitnehmern der öffentlichen
Zusatzversorgungseinrichtungen (Tabelle
32).
Tabellen
TNS Infratest
Sozialforschung
Tabelle Z-1