Carespektive Infothek

Untersuchung im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Durchgeführt von TNS Infratest Sozialforschung
Projektleitung Dr. Klaus Kortmann

München, 22. Juni 2007 EB 50.57677

Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst 2001 – 2006

Endbericht mit Tabellen

Inhalt Seite
1. Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung

1.1 Methodische Vorbemerkungen
1.2 Die aktuelle Situation und Entwicklung seit Dezember 2001
1.3 Die Entwicklung nach Durchführungswegen
2. Die Höhe der Beiträge
2.1 Methodische Vorbemerkungen
2.2 Die durchschnittliche Höhe der Beiträge
3. Die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung
3.1 Die Bruttoentgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG
3.2 Die (zusätzliche) Förderung nach § 40b EStG
3.3 Die Riester-Förderung nach §§ 10a, 82 ff. EStG

Tabellen 16

Abkürzungsverzeichnis 33 Übersicht über die Tabellen

Z-1 Aktiv sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Anwartschaften auf eine betriebliche Zusatzversorgung in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst – Dezember 2001 bis Dezember 2006
Z-2 Höhe der Beiträge von aktiv Versicherten nach Durchführungswegen – Juni 2004 bis Dezember 2006
1-1a/b Aktiv Versicherte mit Anwartschaften auf Leistungen von Pensionskassen der Privatwirtschaft insgesamt nach Förderwegen – Dezember 2001 bis Dezember 2006
1-2a/b Aktiv Versicherte mit Anwartschaften auf Leistungen von „alten“ Pensionskassen der Privatwirtschaft nach Förderwegen – Dezember 2001 bis Dezember 2006
1-3a/b Aktiv Versicherte mit Anwartschaften auf Leistungen von „neuen“ Pensionskassen nach Förderwegen – Dezember 2001 bis Dezember 2006
2-1a/b Aktiv Versicherte mit Anwartschaften auf Leistungen von Pensionsfonds nach Förderwegen – Dezember 2001 bis Dezember 2006
3-1a/b Aktiv Versicherte mit Anwartschaften auf Leistungen von öffentlichen Zusatzversorgungsträgern nach Trägergruppen – Dezember 2001 bis Dezember 2006
3-2 Aktiv Versicherte mit Anwartschaften auf Leistungen von öffentlichen Zusatzversorgungsträgern insgesamt nach Förderwegen – Juni 2004 bis Dezember 2006
4-1 Direktversicherungsverträge und sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer mit Direktversicherungen – Dezember 2001 bis Dezember 2006
5-1 Aktiv sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Anwartschaften auf Leistungen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen – Dezember 2001 bis Dezember 2006
6-1 Aktiv sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Anwartschaften insgesamt nach Durchführungswegen (einschl. Mehrfachanwartschaften) – Dezember 2001 bis Dezember 2006

Erläuterung der Sonderzeichen in den Tabellen

0 0 < Wert < 0,1
- Nicht besetzt
Kein Nachweis, da nicht erhoben bzw. nicht relevant

Vorbemerkungen

Mit dem Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes (AVmG), des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) sowie des Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherungs-Neuregelungs-Gesetzes (HZvNG) am 1. Januar 2002 haben sich die Rahmenbedingungen für die Zusatzversorgung in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, der so genannten zweiten Säule der Alterssicherung, erheblich verbessert. Dies betrifft u. a. die Verkürzung der Unverfallbarkeitsfristen, die Einführung der Pensionsfonds, den neuen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung sowie die umfangreichen neuen steuer- und beitragsrechtlichen Förderungsmöglichkeiten.

Um die sich daraus ergebenden Auswirkungen genauer zu beobachten, hat TNS Infratest Sozialforschung,1 München, im Auftrag des seinerzeitigen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) für die Jahre 2003 und 2004 zwei breit angelegte, mehrgliederige Untersuchungen zur Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung durchgeführt.

Bereitgestellt und analysiert wurden seinerzeit empirische Daten zur Zahl und zum Anteil der aktiv sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die im Rahmen ihrer aktuellen Tätigkeit einen Anspruch auf eine spätere betriebliche oder öffentliche Zusatzversorgung erwerben, sowie zur Zahl und zum Anteil der privaten Arbeitgeber, die entsprechende Leistungen für ihre Beschäftigten vorsehen. Um die Entwicklung seit dem Inkrafttreten der Gesetze aufzuzeigen, wurden in beiden Untersuchungen jeweils gleich lautende Informationen für drei Stichtage bzw. -monate bereitgestellt. Die Erhebung des Jahres 2003 bezog sich auf die Zeitpunkte 31. Dezember 2001 als Referenzdatum vor der Einführung der Neuregelungen, den 31. Dezember 2002 und den

31. März 2003. Die Ergebnisse dieser Untersuchung – im Folgenden als BAV 2003 bezeichnet

– sind in einem ausführlichen Untersuchungsbericht dokumentiert, den das BMGS auf seiner Homepage veröffentlicht hat.2 Die weitere Entwicklung bis Juni 2004 hat TNS Infratest Sozialforschung Ende 2004 in der inhaltlich und methodisch weitgehend identischen Folgestudie BAV 2004 untersucht. Beobachtungszeitpunkte waren wiederum der 31. März 2003 sowie der

31. Dezember 2003 und der 30. Juni 2004.3

1

Aufgrund einer Änderung der Eigentumsverhältnisse – Infratest Sozialforschung ist seit dem 1. Januar 2004 Teil des weltweit zweitgrößten Markt- und Sozialforschungsunternehmens TNS (Taylor Nelson Sofres) – firmieren wir nunmehr unter dem Namen TNS Infratest Sozialforschung.

2 Vgl. Infratest Sozialforschung: Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst 2001 – 2003 – Endbericht. München 2003. Forschungsbericht Nr. 304 des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung.

3 Vgl. TNS Infratest Sozialforschung: Situation und Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung in Privatwirtschaft und öffentlichem Dienst 2001 – 2004 – Endbericht. München 2005. Forschungsbericht Nr. 345 des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung.

Beide Untersuchungen haben sich jeweils aus 2 Teilerhebungen zusammengesetzt:

I. einer repräsentativen Befragung von Arbeitgebern der Privatwirtschaft (kurz: BAV–Arbeitgeberbefragung),4

II. je einer Datenerhebung bei sämtlichen Pensionskassen, Pensionsfonds, öffentlichen Zusatzversorgungsträgern und (2004) Lebensversicherungsunternehmen, die betriebliche Direktversicherungen anbieten (kurz: BAV–Trägerbefragung).5

Zusätzlich einbezogen wurden jeweils Geschäfts- bzw. Verbandsstatistiken des PensionsSicherungs-Vereins auf Gegenseitigkeit (PSVaG), der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA).

Um die Entwicklung zwischen Juni 2004 und Dezember 2006 zu untersuchen, hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) TNS Infratest Sozialforschung am 16. April 2007 mit einer weiteren Folgestudie beauftragt. Befragt werden sollten nunmehr allerdings ausschließlich die Leistungsträger, wie in den früheren Erhebungen unter Einbeziehung von Geschäfts- und Verbandsstatistiken der oben genannten Organisationen.

Mit dem vorliegenden Schlussbericht werden die Ergebnisse dieser dritten Studie im Kontext der Untersuchungsergebnisse der Vorgängererhebungen dargestellt. Um sie zu gewinnen, musste zusätzlich auf die Ergebnisse der Arbeitgeberbefragungen von 2003 und 2004 zurückgegriffen werden. Der Bericht enthält im Anhang die tabellarische Aufbereitung aller Untersuchungsergebnisse.

Die Untersuchung wäre in dieser Form und in dem außerordentlich engen Zeitrahmen ohne vielfältige Unterstützung nicht möglich gewesen, für die wir uns an dieser Stelle bedanken möchten. Joachim Schwind, Vorstand der Höchster Pensionskasse VVaG und stellvertretender Vorstandsvorsitzender sowie Leiter der Fachvereinigung Pensionskassen der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba), hat uns, wie bereits in den Voruntersuchungen, bei der Weiterentwicklung des Fragebogens unterstützt und die Pensionskassen in einem Begleitschreiben um Teilnahme an der Untersuchung gebeten. In gleicher Weise hat uns Carsten Velten, Vorstand des Telekom Pensionsfonds und Leiter der Fachvereinigung Pensionsfonds der aba, unterstützt. Ein weiteres Empfehlungsschreiben haben Reinhard Graf, Vorsitzender, und Klaus Stürmer, Hauptgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA), an die angeschlossenen Versorgungsträger gerichtet. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), vertreten durch Gabriele Hofmann und Thomas Lueg, Leiterin und Referent des Referates Sozialpolitik, und der Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), vertreten durch Peter Staier, Leiter

4 Die Ausgangsstichprobe belief sich 2003 auf 20.000 und 2004 auf 22.000 Betriebsstätten. 5 Darüber hinaus haben wir 2005 eine Befragung von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit

Zusatzversorgungsanwartschaften zur Art und Höhe dieser künftigen Leistungen durchgeführt. Vgl.

TNS Infratest Sozialforschung 2005a: Künftige Alterseinkommen der Arbeitnehmer mit Zusatz

versorgung. Forschungsbericht Nr. 344 des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale

Sicherung.

der Abteilung „Mitglieder und Beitrag“, haben die Grunddaten für die Einbeziehung der Direktversicherungen sowie der Direktzusagen und Unterstützungskassen bereitgestellt.

Verantwortlich für den Bericht ist auf Seiten von TNS Infratest Sozialforschung Dr. Klaus Kortmann, Leiter des Forschungsbereichs Sozialpolitik. Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind MR Peter Görgen, Leiter des Referats „Zusätzliche Altersvorsorge“, und MR Klaus Salthammer, Leiter des Referats „Grundsatzfragen und Methoden der Finanzierung von Alterssicherungssystemen, Versicherungsmathematik“, für die Betreuung verantwortlich.

Unser besonderer Dank gilt den Pensionskassen, Pensionsfonds und Trägern öffentlicher Zusatzversorgungsleistungen, die durch die Teilnahme an der Erhebung trotz des engen Zeitplans erst die grundlegende Voraussetzung für diese Untersuchung geschaffen haben.

Die Ergebnisse

1. Die Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung

1.1 Methodische Vorbemerkungen

Die Untersuchungsergebnisse zur Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung zwischen Dezember 2005 und Dezember 2006 beruhen zentral auf der Befragung der Pensionskassen, Pensionsfonds und öffentlichen Zusatzversorgungsträger sowie ergänzender Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft für Direktversicherungen6 und des Pensions-Sicherungs-Vereins a. G. zu Direktzusagen und Unterstützungskassen. Diese Erhebungen liefern zunächst Ergebnisse auf der Fallebene. Arbeitnehmer, die gleichzeitig mehrere Anwartschaften aufbauen, werden dabei mehrfach gezählt. Dies betrifft z. B. Beschäftigte mit mehreren Direktversicherungen ebenso wie Arbeitnehmer, die gleichzeitig in zwei (oder auch drei) Durchführungswegen Anwartschaften erwerben. Dieser Anteil ist nicht zu gering zu veranschlagen. Gemäß der Arbeitgeberbefragung im Kontext von BAV 2004 lag die Zahl der Zusatzversorgungsvereinbarungen um 25% höher als die Zahl der Arbeitnehmer, die zu den Untersuchungszeitpunkten Anwartschaften erworben haben.7

Wie sich der Anteil der Mehrfachanwartschaften seither entwickelt hat, lässt sich nur schwer einschätzen. Denkbar ist, dass er seit Juni 2004, dem letzten Referenzzeitpunkt von BAV 2004, gestiegen ist, sofern etwa ein größerer Anteil der neuen Mitglieder von Pensionskassen bereits über eine Direktversicherung verfügt und diese auch weiterführt. Diese Überlegung ist allerdings spekulativ.

Die im Folgenden ausgewiesenen Ergebnisse beruhen daher auf einer Fortschreibung der Ergebnisse der Arbeitgeberbefragung von 2004 auf Basis der sich aus der aktuellen Trägerbefragung ergebenden seitherigen Entwicklung.

Wie bereits in den Vorgängeruntersuchungen fließen – mangels genauerer Informationen – in die Berechnungen verschiedene Schätzwerte ein. Diese werden in den Fußnoten zu den Tabellen des Berichts dargestellt.

6 Im Gegensatz zur Untersuchung BAV 2004 haben wir im Einvernehmen mit dem BMAS, wie bereits im Kontext von BAV 2003, auf die Befragung der Direktversicherer verzichtet.

7 TSN Infratest Sozialforschung: BAV 2004 – Tabellenband zum Endbericht, Tabelle 107.

1.2 Die aktuelle Situation und Entwicklung seit Dezember 2001

Im Dezember 2006 haben – vorbehaltlich einer richtigen eigenen Schätzung der Entwicklung im Bereich der Direktzusagen und Unterstützungskassen zwischen 2005 und 2006 – 65% aller zu diesem Zeitpunkt sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer eine betriebliche Zusatzversorgung in Privatwirtschaft oder öffentlichem Dienst erworben (Tabelle Z-1). Die Anteile sind bei Frauen und Männern – jeweils auf volle Prozentpunkte gerundet – gleich hoch.

Betrachtet man die Entwicklung seit Dezember 2001, also seit Inkrafttreten des Altersvermögensgesetzes sowie des Altersvermögensergänzungsgesetzes, so zeigt sich zunächst ein nahezu linear ansteigender Verlauf. Die verbesserte gesetzliche Förderung der Zusatzversorgung hat zwischen Dezember 2001 und Dezember 2002 zunächst zu einem Anstieg der Verbreitungsquote um 3 Prozentpunkte geführt (von 52% auf 55%). Im Jahr 2003 belief sich der Anstieg ebenfalls auf 3 Prozentpunkte (58%) und im anschließenden Zweijahreszeitraum bis Ende 2005 auf weitere 6 Prozentpunkte (64%). 2006 betrug der Zuwachs bei Männern und Frauen allerdings jeweils nur noch einen Prozentpunkt. Dies könnte darauf hindeuten, dass eine gewisse „Sättigung“ erreicht ist und mit den jetzigen gesetzlichen Maßnahmen eine weitere Ausdehnung der betrieblichen Altersversorgung nur noch in engen Grenzen möglich ist.8

1.3 Die Entwicklung nach Durchführungswegen

Die Entwicklung seit 2001 ist in den einzelnen Durchführungswegen unterschiedlich verlaufen. Deutlich zugenommen hat die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die eine Anwartschaft über Pensionskassen erwerben, und zwar um 208% (Tabellen 6-1, 1-1a, 1-1b) von 1,389 Mio. auf 4,283 Mio. Dabei war der Zuwachs bei Frauen (+532% auf 1,655 Mio.) prozentual deutlich größer als bei Männern (+133% auf 2,628 Mio.). Die Entwicklung ist allerdings bei den „alten“, d. h. bereits vor 2002 bestehenden, und „neuen“, d. h. ab 2002 gegründeten bzw. aktiv gewordenen, Pensionskassen sehr unterschiedlich verlaufen. Die Zahl der bei den „alten“ Einrichtungen zusatzgesicherten Arbeitnehmer ist zwischen Dezember 2001 und Dezember 2006 von 1,389 Mio. auf 1,866 Mio., d. h. um 477.000, gestiegen (Tabellen 1-2a und 1-2b). Allerdings ist sie seit Dezember 2003 rückläufig. Damals hatte die Zahl der Arbeitnehmer mit 2,130 Mio. ihren Maximalwert erreicht. Demgegenüber ist die Zahl der bei den „neuen“ Pensionskassen gesicherten Personen kontinuierlich auf 2,417 Mio. Arbeitnehmer gestiegen (Tabellen 1-3a und 1-3b). Auf sie sind im Dezember 2006 somit bereits 56% aller Versicherten bei Pensionskassen entfallen.

Über Pensionsfonds haben im Dezember 2006 287 Tsd. sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer eine Anwartschaft erworben. Dies könnte, nachdem die Zahl im Dezember 2005 erst bei 122 Tsd. lag, auf einen deutlichen Wachstumsschub bei diesem Durchführungsweg hindeuten, wenn auch auf nach wie vor niedrigem Niveau. Eine nähere Betrachtung zeigt allerdings, dass der Zuwachs um 165 Tsd. aktiv versicherte Arbeitnehmer per Saldo im Wesent

8 Dabei ist zu beachten, dass sich die vorliegenden Berechnungen nur auf Arbeitnehmer beziehen, die zu den jeweiligen Referenzzeitpunkten sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Alle übrigen Personen im Erwerbsalter, insbesondere geringfügig Beschäftigte, Arbeitslose und Haushaltsführende, sind nicht berücksichtigt.

lichen auf 2 Pensionsfonds zurückzuführen ist, auf die zusammen 134.600 Neuzugänge entfallen. Dabei handelt es sich um Sondersituationen, die sich im Übrigen auch auf die Höhe der für die Pensionsfonds ausgewiesenen durchschnittlichen Beiträge (vgl. Kapitel 2) auswirken. Nach wie vor entfällt auf Frauen mit knapp 26% nur ein geringer Anteil aller bei Pensionsfonds versicherten Beschäftigten. Im Vergleich dazu: Bei den „neuen“ Pensionskassen waren es im Dezember 2006 über 43%.

Die Zahl der bei öffentlichen Zusatzversorgungsträgern zusatzgesicherten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist nach einem geringfügigen Anstieg von 5,105 Mio. im Dezember 2001 auf 5,388 Mio. im Dezember 2003 rückläufig. Am Jahresende 2006 haben 5,314 Mio. eine Anwartschaft in einer solchen Einrichtung erworben (Tabellen 3-1a und 3-1b).9 Sehr hoch liegt mit 65,8% der Anteil der Frauen. Dieser Wert ist der Grund dafür, dass in der Gesamtschau aller Durchführungswege die Anteile der Frauen und Männer mit Zusatzversorgung nahezu gleich hoch liegen.

Differenziert nach den Trägergruppen im Bereich der öffentlichen Zusatzversorgung zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. Während im Bereich der „verbandsunabhängigen“ Träger10 die Zahl der aktiv Versicherten zwischen Dezember 2001 und Dezember 2006 um 5,6% zurückgegangen ist, verzeichnen im selben Zeitraum die kommunalen Zusatzversorgungskassen einen Zuwachs von 8,2% und die kirchlichen Einrichtungen sogar von 20,3%.

Bei den Direktversicherungen zeigen sich nur geringfügige Veränderungen. Allerdings scheint der Rückgang der Zahl der Arbeitnehmer, die aktuell Beiträge zu einem Versicherungsvertrag leisten (oder zu mehreren), von 4,205 Mio. im Jahr 2001 auf 4,155 Mio. im Jahr 2003 gestoppt (Tabelle 4-1). Ende 2006 waren es 4,239 Mio. Arbeitnehmer. Dies ist ein Zuwachs gegenüber Dezember 2001 um lediglich 0,8%. Auf Frauen entfällt mit 35,1% ein unterproportionaler Anteil aller Personen mit einer Direktversicherung.11

Im Gegensatz dazu haben sich Direktzusagen und Unterstützungskassen seit Juni 2004 weiter positiv entwickelt. Beide Durchführungswege zusammengefasst, ist die Zahl der ver- bzw. gesicherten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 3,861 Mio. im Dezember 2001 auf 4,907 Mio. im Dezember 2006, d. h. um 27%, gestiegen12 (Tabelle 5-1). Von dieser

9 Bei den Versicherten der öffentlichen Zusatzversorgungsträger handelt es sich keineswegs nur um Beschäftigte des unmittelbaren öffentlichen Dienstes. So waren laut Beschäftigtenstatistik des öffentlichen Dienstes des Statistischen Bundesamtes am 30. Juni 2003 2,903 Mio. Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst tätig. Dem stehen gemäß Trägerbefragung zum 30. März 2003 5,230 Mio. aktiv versicherte Arbeitnehmer gegenüber. Vgl. Kriete-Dodds, Susan: Beschäftigte der öffentlichen Arbeitgeber am 30. Juni 2003, in: Wirtschaft und Statistik 9/2004, S.992-999, s. S. 995.

10 In dieser Gruppe sind die VBL, die DRV Knappschaft Bahn See, die ZVK Hamburg, die Ruhelohnkasse Bremen, der VBLU sowie die Versorgungsanstalten der deutschen Bühnen und der deutschen Kulturorchester zusammengefasst.

11 Diese Quote resultiert aus der Arbeitgeberbefragung 2004. Seitens des GDV liegen keine nach dem Geschlecht differenzierten Angaben vor.

12 Der Wert für 2006 beruht auf einer eigenen Schätzung. Die den Angaben in Tabelle 5-1 zugrunde liegenden Angaben (lt. Geschäftsbericht und ergänzenden Mitteilungen) des Pensions-Sicherungs-Vereins beziehen sich auf die im jeweiligen Referenzjahr eingegangenen Meldungen der angeschlossenen Arbeitgeber für das im Vorjahr abgeschlossene Geschäftsjahr. Die Statistiken für 2006 basieren somit auf Jahresabschlüssen in 2005, dies können beispielsweise auch Jahresabschlüsse zum 31. März 2005 sein.

Entwicklung haben Unterstützungskassen mit einem Plus von 59% stärker profitiert als Direktzusagen mit einem Zuwachs von 23%.13

13 Jeweils berechnet vor Abzug von ruhenden Anwartschaften und Mehrfachanwartschaften (vgl. Tabelle 5-1).

2. Die Höhe der Beiträge

2.1 Methodische Vorbemerkungen

Aussagen über die Höhe der Beiträge zu den Zusatzversorgungseinrichtungen und insbesondere deren Entwicklung im Zeitverlauf sind nur mit Einschränkungen möglich. Hierfür sind mehrere Gründe verantwortlich.

Erstens hat eine nicht unerhebliche Zahl von Versorgungsträgern, beispielsweise 16 von 36 „alten“ Pensionskassen und 16 von 25 öffentlichen Zusatzversorgungsträgern, keine nach Männern und Frauen differenzierten Angaben zur Höhe der Beiträge bzw. – im Falle der öffentlichen Versorgungsträger – zur Höhe der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte gemacht. Aus den Angaben der Träger mit differenzierten Antworten geht allerdings hervor, dass es zum Teil recht deutliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt, u. a. vermutlich aufgrund von unterschiedlichen Anteilen mit Teilzeitarbeit und/oder unterschiedlich hohen Löhnen und Gehältern, die den Beiträgen zugrunde liegen. Die in Tabelle Z-2 ausgewiesenen Beiträge für Beschäftigte insgesamt beruhen auf den Angaben aller Zusatzversorgungseinrichtungen mit Angaben zur Höhe der Beiträge, sei es differenziert nach Männern und Frauen oder für beide Gruppen zusammen. Die Einzelwerte für Männer und Frauen beruhen demgegenüber nur auf den Angaben der Einrichtungen, die differenzierte Angaben gemacht haben. Die Angaben sind daher nur bedingt konsistent.

Zweitens haben sich an den Erhebungen BAV 2003, BAV 2004 und BAV 2006 abweichende Teilgesamtheiten der Leistungsträger beteiligt. Dies betrifft insbesondere Pensionskassen und Pensionsfonds. Die durchschnittlichen Beiträge zu Pensionskassen und Pensionsfonds zwischen den Einrichtungen unterscheiden sich recht deutlich – bei „alten“ Pensionskassen reicht 2006 die Bandbreite bei Versorgungsträgern, die an der Untersuchung teilgenommen haben, von durchschnittlich 14 €/Monat bis zu 302 €/M. und bei Pensionsfonds von 25 €/M. bis zu 149 €/M. Daher hängt der ausgewiesene Durchschnitt für Männer und Frauen sowie die Beschäftigten insgesamt nicht unerheblich von der Zahl und der Art der Befragungsteilnehmer ab.14 Im Gegensatz zu den Verbreitungsquoten ist an dieser Stelle kein Abgleich mit externen Referenzstatistiken, etwa der Anwärterstatistik der BaFin für Pensionskassen und Pensionsfonds, möglich.

14 Diese Eckwerte dürften nicht die gesamte Bandbreite der durchschnittlichen Beiträge abdecken. Dies ergibt sich aus den zu vermutenden Beiträgen einiger Nichtteilnehmer bzw. fehlenden Angaben zur Höhe von Beiträgen, die z. T. aufgrund von Tarifverträgen gezahlt werden und deren Höhe daher eingeschätzt werden kann.

2.2 Die durchschnittliche Höhe der Beiträge

Unabhängig von diesen Einschränkungen vermitteln die in Tabelle Z-2 ausgewiesenen Beiträge einen nachhaltigen Eindruck von der Höhe der Beiträge. Die Durchschnitte über alle Beschäftigten liegen bei „alten“ und „neuen“ Pensionskassen alles im allem recht nahe zusammen, wenn auch die Beiträge zu den „alten“ Einrichtungen mit 115 € pro Monat im Dezember 2006 etwas höher liegen als bei den „neuen“ Kassen mit 92 €. Die Veränderungen gegenüber 2005 sind gering und die Änderungen gegenüber 2004 für die Pensionskassen insgesamt können aufgrund der Abweichungen (+8 €) in der Teilnehmerstruktur nur bedingt interpretiert werden.

Zu den oben genannten Gründen für die eingeschränkte Aussagekraft der Veränderungen durchschnittlicher Beiträge im Zeitvergleich kommt bei Pensionsfonds ein weiterer hinzu. Wie aus Tabelle Z-2 hervorgeht, sind die durchschnittlichen Beiträge bei Pensionsfonds im Jahr 2006 mit 56 € pro Monat fast nur halb so hoch wie im Jahr 2005 mit 104 €. Der Grund sind nicht Änderungen bei Bestandsversicherten, sondern liegt im Neuzugang eines einzigen Pensionsfonds. Diese auch für die Gesamtheit aller Pensionsfonds quantitativ bedeutsame Ausweitung des Geschäfts geht einher mit durchschnittlich sehr niedrigen Beiträgen, die lt. Auskunft der betroffenen Einrichtung ausschließlich arbeitgeberfinanziert sind. Würde man diese Sondersituation außer Acht lassen, läge der durchschnittliche Beitrag im Jahr 2006 bei 99 €. Auch dieser Wert wäre niedriger als der für 2005 ausgewiesene Beitrag von 104 €. Dies zeigt, dass offensichtlich nicht nur in diesem Einzelfall Neuzugänge mit unterdurchschnittlichen Beiträgen einhergehen.

Zumindest deutet die Höhe der Beiträge zu Pensionsfonds im Vergleich zu Pensionskassen nicht darauf hin, dass es sich bei diesem Durchführungsweg um einen Sonderweg für Besserverdienende handelt. Allerdings ist nicht auszuschließen, dass es sich für eine größere Zahl von einbezogenen Arbeitnehmern um eine zweite betriebliche Altersversorgung handelt, an der sie sich aufgrund des damit verbundenen höheren Risikos mit einem kleineren Beitrag zusätzlich beteiligen.

Die Beiträge zu den öffentlichen Zusatzversorgungsträgern liegen mit durchschnittlich 129 € im Jahr 2004 und 158 € im Jahr 2005 höher als bei Pensionskassen und Pensionsfonds. Die Angaben für 2006 sind aufgrund der überwiegend noch nicht eingegangenen bzw. aufbereiteten Meldungen der angeschlossenen Arbeitgeber noch sehr lückenhaft und daher nicht aussagekräftig. Aus diesem Grund werden sie in Tabelle Z-2 nicht ausgewiesen. Aussagekräftig ist allerdings die Entwicklung zwischen Juni 2004 und Dezember 2005, da sich an den bisherigen BAV-Erhebungen nahezu alle öffentlichen Zusatzversorgungsträger beteiligt haben.15

Angaben zur Höhe von Beiträgen zu Direktversicherungen sowie zu Unterstützungskassen und

– sofern man solche überhaupt ausweisen kann – im Kontext von Direktzusagen liegen nicht vor. Aus diesem Grund sowie wegen der genannten Einschränkungen im Aussageumfang

15

Dies gilt nicht für die Mitglieder des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands mit Beiträgen, die mutmaßlich von den in Tabelle Z-2 ausgewiesenen durchschnittlichen Beträgen abweichen. Aus dieser Gruppe haben sich 2004 nur 4 von 31 Einrichtungen mit Geschäftsbetrieb an der Untersuchung beteiligt. Aufgrund dieser nur geringen Quote haben wir im Einvernehmen mit dem Auftraggeber auf ihre erneute Befragung im Kontext von BAV 2006 verzichtet.

können auch keine Angaben zur durchschnittlichen Höhe der Beiträge aller Durchführungswege vorgelegt werden.

Insgesamt zeigt die Analyse der Angaben zur Höhe der Beiträge, dass offensichtlich eine nicht geringe Zahl von sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern durchschnittlich nur geringe Beiträge leistet bzw. in den Genuss von nur geringen arbeitgeberfinanzierten Beiträgen kommt.

3. Die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung

Der Umfang und die Struktur der Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung der Arbeitnehmerbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung unterscheiden sich – vom Gesetzgeber gewollt – deutlich zwischen den Durchführungswegen.

3.1 Die Bruttoentgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG

Die zum Jahresanfang 2002 neu geschaffene steuerliche Förderung der Bruttoentgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG, d. h. die Steuerfreiheit der Beiträge zu Pensionskassen und Pensionsfonds bis zu maximal 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung,16 haben im Dezember 2002 16% der Mitglieder der „alten“ Pensionskassen in Anspruch genommen (Tabellen 1-2a und 1-2b). Dieser Anteil ist bis Dezember 2006 auf 34% gestiegen. Dabei fällt auf, dass die Anteile bei Frauen um etwa 10 Prozentpunkte höher liegen als bei Männern.

Bei den seit 2002 aktiven, neu gegründeten Pensionskassen lagen die Anteile bereits im Dezember 2002 bei 83%. Bis Dezember 2006 sind sie auf 86% gestiegen. Auch hier unterscheiden sich die Anteile von Männern und Frauen, allerdings nehmen Frauen, die neuen Pensionskassen angehören, die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG zu 83% und damit etwas seltener in Anspruch als Männer mit 89% (Tabellen 1-3a und 1-3b).

Die höchste Quote der Inanspruchnahme der Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG ist bei den Pensionsfonds zu verzeichnen, und zwar bei Männern und Frauen zu jeweils 93% – im Jahr 2005 (Tabellen 2-1a und 2-1b). Für 2006 zeigt sich allerdings auch hier ein Sondereffekt. Das bereits angesprochene umfangreiche Neugeschäft eines Pensionsfonds mit ausschließlich arbeitgeberfinanzierten Beiträgen führt zu einem deutlichen Rückgang des Anteils der Arbeitnehmer mit einer Bruttoentgeltumwandlung und damit auch der steuerlichen Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG auf 75% im Gesamtdurchschnitt und sogar 73% bei Männern. Frauen sind an dem Neugeschäft etwas unterproportional beteiligt, daher sinkt ihr Anteil nur auf 81%. Auch dieses Ergebnis zeigt die „Strukturanfälligkeit“ der Untersuchungsergebnisse in der nach wie vor andauernden Phase des Aufbaus der Pensionsfonds.

Bei öffentlichen Zusatzversorgungsträgern spielt die Bruttoentgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG nach wie vor eine nur geringe Rolle, die Anteile belaufen sich bei Männern wie Frauen auf jeweils etwas über 2% (Tabelle 3-2).

Aussagen zu Direktversicherung sowie Direktzusagen und Unterstützungskassen sind nicht möglich, da weder der GDV noch der PSVaG über entsprechende Informationen verfügen. Daher ist es auch nicht möglich, Anteile über alle Durchführungswege auszuweisen.

16 Für die alten und neuen Länder gilt einheitlich die Beitragsbemessungsgrenze für Westdeutschland von – 2006 und 2007 gleichermaßen – 5.250 €/Monat.

3.2 Die (zusätzliche) Förderung nach § 40b EStG

Die ausschließliche oder zusätzliche Förderung nach § 40b EStG, d. h. die Pauschalbesteuerung in Verbindung mit der Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge zu Zusatzversorgungseinrichtungen, war seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts die „klassische“ Form der steuerlichen Förderung im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung. Dieser Förderweg ist für Pensionskassen in der ursprünglichen Form am 31. Dezember 2004 ausgelaufen und hat seither nur noch marginale Bedeutung, und zwar ausschließlich bei den Versicherten der „alten“ Pensionskassen. Diese Entwicklung ist die Folge davon, dass vor einer Inanspruchnahme der Regelungen nach § 40b EStG zunächst die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG ausgeschöpft werden muss.

Demzufolge liegt bei den „alten“ Pensionskassen der Anteil der nach § 40b geförderten Arbeitnehmer seit Dezember 2003 bei nur noch etwa 2% (Tabellen 1-2a und 1-2b). Bei den „neuen“ Pensionskassen liegen die Anteile nahe 0%, für Pensionsfonds wurde diese Förderungsform nicht mehr erhoben. Gleiches gilt für die öffentlichen Zusatzversorgungsträger.

3.3 Die Riester-Förderung nach §§ 10a, 82 ff. EStG

Vom Konzept her ist die Riester-Förderung nach §§ 10a, 82 ff. EStG eine Maßnahme zur Incentivierung der privaten Altersvorsorge. Unabhängig davon ist allerdings auch eine Förderung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge möglich. Hiervon machen jedoch nur wenige Arbeitnehmer Gebrauch. Von den aktiv Versicherten der „alten“ Pensionskassen haben im Dezember 2006 insgesamt 5% diese Förderung in Anspruch genommen, bei nur geringen Unterschieden zwischen Männern und Frauen (Tabellen 1-2a und 1-2b). Die Tendenz ist leicht steigend. Im Juli 2004 waren es bei Männern und Frauen jeweils 2,7%. Bei den „neuen“ Pensionskassen liegen die Anteile über alle Beobachtungszeitpunkte hinweg bei 0,1% (Männer) und bei Frauen noch niedriger.

Von etwas größerer Bedeutung war die Riester-Förderung bei den Pensionsfonds in den ersten Jahren nach deren Gründung. 2002 haben immerhin 9% der Arbeitnehmer dieses Durchführungswegs davon Gebrauch gemacht (Tabellen 2-1a und 2-1b). Seitdem ist der Anteil rückläufig, vermutlich aufgrund von Strukturveränderungen im Zuge des Aufbaus der Fonds. Insbesondere die bereits mehrfach angesprochene Sonderentwicklung eines Pensionsfonds ging ohne Riester-Förderung vonstatten, sodass die Anteile der Riester-Geförderten von Dezember 2005 bis Dezember 2006 bei Männern wie Frauen jeweils von 7% auf 3% zurückgegangen sind.

Nur geringfügig, bei Männern wie Frauen um je einen Prozentpunkt, höher liegt die Riester-Quote bei den Arbeitnehmern der öffentlichen Zusatzversorgungseinrichtungen (Tabelle 32).

Tabellen

TNS Infratest Sozialforschung

Tabelle Z-1

 

 
 
stiftungsrente-auf-dem-weg