Carespektive Infothek
bAV-Reform
November 2016 - B e t r i e b s
r e n t e n s t ä r u n g s g e s e t
z
Februar 2016 -
RechnungszinsNovellierung für
Pensionsrückstellungen nach HGB
Orientierung an
International-Accounting-Standards IAS
Bilanzierung von Finanzinstrumenten
bleibt komplex auch mit dem neuen IFRS 9
Das International
Accounting Standards Board (IASB) hat
die Regeln zur Bilanzierung von
Finanzinstrumenten vereinfacht: Der neue
Standard IFRS 9, der für ab dem 1.
Januar 2013 beginnende Geschäftsjahre
gelten soll, sieht künftig nur noch zwei
Kategorien zur Einordnung finanzieller
Vermögenswerte vor - die Bewertung zu
fortgeführten Anschaffungskosten und die
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Das bisherige differenzierte
Klassifizierungs- und Bewertungsmodell
des IAS 39 soll wegfallen.
Einfacher und transparenter sollte die
Bilanzierung von Finanzinstrumenten
werden, hatten die Europäische Union und
auch die G20-Runde wichtiger Staats- und
Regierungschefs als Konsequenz aus der
Wirtschafts- und Finanzkrise gefordert.
Mit dem neuen International Financial
Reporting Standard (IFRS) 9 setzt das
IASB die erste Reaktion auf diese
Forderung um.
Unternehmen sollen
künftig Finanzinstrumente nur noch zu
fortgeführten Anschaffungskosten
bewerten, wenn das Geschäftsmodell das
Halten des Vermögenswerts vorsieht und
die Vertragsbedingungen des Instruments
ausschließlich Tilgungsleistungen und
Zinszahlungen vorsehen.
Finanzinstrumente, die die beiden
Bedingungen nicht erfüllen, sind zum
beizulegenden Zeitwert zu bilanzieren.
Die Änderungen durch den neuen Standard
IFRS 9 betreffen alle Unternehmen, die
Finanzinstrumente halten. Besonders
treffen sie - wie die bisherigen Regeln
des IAS 39 auch - die Finanzbranche,
also Banken und Versicherungen. Wie
stark sich die neuen Regelungen im
Einzelfall im Abschluss auswirken hängt
davon ab,
- welche Finanzinstrumente ein
Unternehmen hält,
- welche Bedeutung die gehaltenen
Finanzinstrumente für das Unternehmen
haben,
- mit welcher Art von Geschäftsmodell
Verwaltung und Steuerung der
gehaltenen Finanzinstrumente unterlegt
ist.
Gravierende
Änderungen bringt der neue Standard bei
der bilanziellen Berücksichtigung von
Eigenkapitalinvestments
Eigenkapitalinvestments wie Aktien und
andere Anteilsscheine sind künftig
ausnahmslos mit dem beizulegenden
Zeitwert zu bilanzieren. Auch die
Ausnahmeregelung, nicht notierte Anteile
zu fortgeführten Anschaffungskosten zu
bewerten, fällt weg. Allerdings gibt der
neu veröffentlichte Standard Hinweise,
in welchen Fällen die Anschaffungskosten
eine geeignete Schätzung für den
beizulegenden Zeitwert darstellen
können.
Weiterhin sieht der Standard für
Eigenkapitalinvestments mit
Ersterfassung das Wahlrecht vor,
Zeitwertänderungen nicht in der Gewinn-
und Verlustrechnung sondern im sonstigen
Ergebnis (sogenanntes other
comprehensive income) zu erfassen,
sofern das Eigenkapitalinstrument nicht
für Handelszwecke gehalten wird. Wenn
Unternehmen von diesem Wahlrecht
Gebrauch machen, müssen sie lediglich
Dividenden weiterhin als Gewinn
erfassen. Es kommt nicht mehr zu dem
bislang gekannten Recycling realisierter
Wertänderungen oder zu verlustwirksamen
Wertberichtigungen.
Derivate als Ganzes klassifizieren
Hinsichtlich eingebetteter Derivate
enthält der Standard die Neuregelung,
dass für finanzielle Basisverträge
innerhalb des Anwendungsbereichs des
IFRS 9 eine Herauslösung und getrennte
Bilanzierung des Derivats nicht mehr
erforderlich ist, der Vertrag insoweit
als Ganzes nach den neuen Kriterien zu
klassifizieren ist. Für bislang nach IAS
39 abzuspaltende Derivate wird dies in
der Regel dazu führen, dass das
betrachtete Hybridinstrument in seiner
Gesamtheit zum beizulegenden Zeitwert zu
bewerten ist. Nicht-finanzielle
Basisverträge sind dagegen weiterhin auf
Grundlage der bestehenden IAS
39-Regelungen zu eingebetteten Derivaten
zu bilanzieren.
Experten von PwC sehen die
Neuregelungen durch IFRS 9 nicht
uneingeschränkt positiv: "Die
Komplexität der Bilanzierung von
finanziellen Vermögenswerten wird durch
die neuen Regelungen lediglich in
Teilbereichen reduziert", kommentiert
PwC-Wirtschaftsprüfer Folker Trepte:
"Teilweise werden komplexe
Fragestellungen nur verlagert. Fragen
zur Prüfung der Trennungspflicht von
eingebetteten Derivaten stellen sich nun
zwar nicht mehr bei der Bilanzierung,
dafür aber schon im Rahmen der
Klassifizierung." Bei der Beurteilung
der Kriterien zur Klassifizierung der
finanziellen Vermögenswerte wird es
wahrscheinlich in der Praxis zu
Abgrenzungsschwierigkeiten kommen,
erwarten die PwC-Experten.
Neuregelungen jetzt schon
berücksichtigen
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit
den detaillierten Anforderungen des IFRS
9 vertraut machen und die Effekte des
neuen Standards auf die
Klassifizierungen und Bewertungen der
finanziellen Vermögenswerte analysieren.
Denn IFRS 9 soll - wenn auch mit
Erleichterungen durch verschiedene
Übergangsregelungen - retrospektiv auf
alle bestehenden finanziellen
Vermögenswerte angewendet werden.
Zwingend anwenden müssen Unternehmen
den Standard in der im November 2009
veröffentlichten Fassung in
Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1.
Januar 2013 beginnen. Eine frühere
Umsetzung ist zulässig. Sie setzt für
einen befreienden Konzernabschluss
allerdings ein EU-Endorsement voraus;
dieses hat die zuständige European
Financial Reporting Advisory Group
(EFRAG) jedoch mit ihrem "Endorsement
Status Report" vom 3. Dezember 2009 auf
unbestimmte Zeit verschoben.
Die Regelungen
könnten sich noch ändern
Auch die Arbeiten an dem neuen Standard
selbst sind möglicherweise noch nicht
vollständig abgeschlossen; im Rahmen des
IASB-Projekts zu Finanzinstrumenten
werden sich aller Voraussicht nach noch
zahlreiche Änderungen ergeben. So hat
das IASB bereits angedeutet, dass das
Anwendungsdatum des IFRS 9
möglicherweise verschoben wird, um die
Anwendung des Standards mit den
nachfolgenden Ersetzungsstufen des IAS
39 in Einklang zu bringen.
Schließlich regelt IFRS 9 ausschließlich
die Klassifizierung und Bewertung von
finanziellen Vermögenswerten, finanzielle
Verbindlichkeiten wurden vorerst aus dem
Anwendungsbereich ausgenommen, um die
Implikationen aus der Berücksichtigung des
eigenen Kreditrisikos bei der Bewertung
dieser Finanzinstrumente noch weiter
analysieren zu können. Weiterhin könnten
Änderungen in der Darstellungsweise der
finanziellen Vermögenswerte in der Bilanz
beschlossen werden, um Modelle des IASB
und des US-amerikanischen Financial
Accounting Standards Board (FASB) zu
vereinheitlichen. Daher sollten
Unternehmen die IAS-39-Ersetzungsprojekte
im Auge behalten und die Auswirkungen
weiterer Beschlüsse sorgfältig analysieren
Quelle:http://www.pwc.de/de/kapitalmarktorientierte-unternehmen/bilanzierung-von-finanzinstrumenten-bleibt-komplex-auch-mit-dem-neuen-ifrs-9.jhtml
IDW
für neues
Bewertungskonzept bei
Pensionsrückstellungen
Angesichts
der problematischen Lage der
gesetzlichen
Rentenversicherung gewinnt
neben der privaten Vorsorge
die betriebliche
Altersversorgung als dritte
Säule der Zukunftssicherung
zunehmend an Bedeutung. Die
Verpflichtungen, die aus
Versorgungszusagen der
Unternehmen gegenüber ihren
Arbeitnehmern resultieren,
müssen bilanziell durch die
Passivierung von
Pensionsrückstellungen
abgebildet werden.
Die
steuerlichen Regelungen
gestatten es indessen nicht,
die tatsächliche
wirtschaftliche Belastung
der Unternehmen zutreffend
widerzuspiegeln.
Damit wird steuerlich ein zu
hoher Gewinn ermittelt. Dessen
Besteuerung entzieht den
Unternehmen Substanz, die zur
Erfüllung der gegenüber den
Arbeitnehmern eingegangenen
Verpflichtungen erforderlich
wäre.
Verantwortlich hierfür sind
laut einer Pressemitteilung
des Instituts der
Wirt-schaftsprüfer (IDW) neben
bestimmten
Passivierungswahlrechten vor
allem die Bewertungsvorgaben
des § 6a EStG. Danach
erfolgt die Abzinsung der
Versor-gungsleistungen auf den
Bilanzstichtag mit einem
Zinssatz von 6 %.
Dieser Zinssatz liegt bereits
seit
einigen Jahren deutlich über
der laufzeitadäquaten
Kapitalmarktrendite.
Je höher der
zur Abzinsung verwendete
Rechnungszins ist, desto
niedriger wird die
Rückstellung. Die steuerliche
Vorgabe von 6 % führt somit zu
einem zu
geringen
Rückstellungsansatz.
In gleicher Weise wirkt sich
aus, dass § 6a EStG selbst bei
Versorgungsleistungen, die
dynamisiert sind, die
Berücksichtigung künftiger
Gehalts- und
Rentensteigerungen untersagt.
Für die
Rückstellungsbewertung wird
damit eine Versorgungshöhe
unterstellt, die im Regelfall
deutlich unter
dem tatsächlich zu
erwartenden Niveau liegt.
Auch bei bestimmten
versicherungsmathematischen
Faktoren - z.B. bei der
Berücksich-tigung der
Fluktuation von Beschäftigten
- abstrahiert die steuerliche
Regelung von realistischen
Erwartungsgrößen.
Um zu deutschen
Bilanzierungsregeln zu
gelangen, die zu einer
betriebswirt-schaftlich
angemessenen Rückstellungshöhe
führen, biete sich laut IDW
eine Orientierung an international
anerkannten
Rechnungslegungsstandards,
insbesondere an IAS 19,
an.
Das Konzept des IDW ist durch
folgende Eckpunkte
gekennzeichnet:
Die Ansammlung der
Rückstellung erfolgt nach dem
international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren
(projected unit credit method)
statt nach dem bisher in
Deutschland vorherrschenden
Teilwertverfahren. Hierdurch
spiegelt die Rückstellung die
bis zum Bewertungsstichtag
kumulierten, vom Arbeitnehmer
erdienten (Teil-)
Versorgungsansprüche wider.
Auf die Vorgabe des fixen
Rechn-ungszinssatzes von 6%
wird verzichtet. Stattdessen ist der
Rechnungszinssatz aus den
Kapitalmarktverhältnissen
abzuleiten. Zur
Vermeidung übermäßiger
Ergebnisschwankungen käme
dabei auch in Betracht, einen
mehrjährigen Durchschnitt der
Kapitalmarktrendite
heranzuziehen.
Zumindest
inflationsbedingte künftige
Erhöhungen von Gehältern und
Versorg-ungsleistungen sollten
Berücksichtigung finden. Dies
kann auch dadurch gesche-hen,
dass als Rechnungszins ein um
einen Inflationsabschlag
verminderter Satz zur
Anwendung kommt, also der
Nominal- auf einen
Realzinssatz übergeleitet
wird.
Zu jedem
Stichtag muss:
die Bewertung
auf der Grundlage der letzten
verfügbaren biometrischen
Rechnu-ngsgrundlagen erfolgen.
Erhöhungen oder Verminderungen
der
Versorgungsver-pflichtungen,
die auf einer Änderung der
biometrischen
Rechnungsgrundlagen beruhen,
sind unmittelbar und nicht
lediglich ratierlich in der
Rückstellung zu erfassen.
|
Quelle:
Bewertungsreport Finanzbetrieb
19.01.2006
Bilanzierung von Altersteilzeit-Vereinbarungen
Während in den IFRS
die Bilanzierung von
Altersteilzeit-Vereinbarungen
nicht explizit geregelt ist,
gibt es im US GAAP
Regelwerk mit dem im
Juni 2005 verabschiedeten EITF
Issue No. 05-5 hierzu eine
verbindliche Regelung.
Zur IFRS-Bilanzierung hatte
sich der Hauptfachausschuss
(HFA) des Instituts der
Wirtschaftsprüfer (IDW) in
seiner Stellungnahme IDW RS
HFA 3 bereits 1998 geäußert.
Da EITF Issue No. 05-5
hinsichtlich der Bilanzierung
der Aufstockungsbeträge von
IDW RS HFA 3 abweicht, könnte
in der Praxis die Frage
aufkommen, ob und inwieweit
die Regelungen in EITF Issue
No. 05-5 einen Einfluss auf
die Bilanz-ierung nach IFRS
entfalten könnten,
insbesondere unter
Heranziehung der in IAS
8.10-8.12 dargelegten
Hierarchie der anzuwendenden
Rechnungslegungsregeln.
Das Rechnungslegungs
Interpretations Committee
(RIC) hat diese Frage im
Rahmen seiner letzten beiden
Sitzungen im Oktober und
Dezember 2005 diskutiert und
hierzu das Positionspapier:
"Die IFRS-Bilanzierung
von Aufstock-ungsbeträgen im
Rahmen von ATZ-Verein-barungen
im Lichte von EITF Issue No.
05-5" verfasst, das auf der
Website des DRSC e.V.
erhältlich ist. Das RIC kommt
darin zu dem Ergebnis, dass
sich die Unterschiede zwischen
EITF Issue No. 05-5 und IAS 19
/ IDW RS HFA 3 zwing-end aus
Unterschieden in den zugrunde
liegenden
Rechnungslegungs-Standards
ergeben und EITF Issue
No. 05-5 somit keinen
Einfluss auf die
Bilanzierung von
Aufstockungsbeträgen nach
IFRS entfaltet.
Quelle:
Bewertungsreport
Finanzbetrieb 27.01.2006
|
Umstellung
auf IFRS
beeinflusst Investoren
nachhaltig
Die
Bilanzierung nach International
Financial Reporting
Standards (IFRS) ist
für börsennotierte Unternehmen
erst seit einem Jahr
verpflichtend. Doch haben die
neuen Bilanzierungsregeln
bereits in diesem kurzen
Zeitraum die Entscheidungen
der Investoren in Deutschland
und Europa nachhaltig
beeinflusst - dies geht aus
der heute von PwC
veröffentlichten Studie "IFRS: The
European investors' view"
hervor. Vier von fünf
europäischen Fondsmanagern
werten die Einführung des
IFRS-Regelwerks
als äußerst bedeutsam für die
Finanzberichterstattung, rund
jeder zweite Investmentmanager
richtet seine
Investitionsentscheidungen an
IFRS-Informationen
aus. Die Studie zeige
deutlich, dass die neuen
Standards greifbare
Auswirkungen auf
Marktbewertungen und
Investitionen haben. Laut
Studie nutzen die meisten
Fondsmanager die zusätzlichen
Informationen, die ihnen die Bilanzierung
nach IFRS bietet.
Für die Studie hat PwC 187
Fondsmanager aus sieben
europäischen Staaten -
Belgien, Deutschland,
Großbritannien, Holland,
Italien, Norwegen und Portugal
- befragt. Die Interviews
wurden im vierten Quartal 2005
geführt.
Mehr als jeder zweite
Fondsmanager (52%) hat im Jahr
2005 nach eigener Aussage
bereits Informationen genutzt,
die erst seit der Umstellung
auf IFRS verfügbar sind. Bei
den Investoren in Deutschland
liegt der Vergleichswert mit
45% auf einem ähnlich hohen
Niveau. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass zum
Zeitpunkt der Umfrage noch
keine Jahresberichte, sondern
nur
Zwischenberichte auf
IFRS-Basis vorlagen.
Es sei zu
erwarten, dass mit Vorlage
der ausführlichen
Jahresberichte der Einfluss
der neuen
Bilanzierungsregeln auf die
Investitionsentscheidungen
noch deutlicher zu
Tage treten wird, so PWC.
Einen konkreten Informationsgewinn
durch IFRS machen die
Investoren bei der Risikoabschätzung
sowie der Unternehmensbewertung
aus. Finanzielle Risiken
werden nach Ansicht von 76%der
Fondsmanager "sehr" (16%) oder
"ziemlich deutlich" (60%), bei
den operativen Risiken fällt
die Bewertung etwas
verhalt-ener, aber immer noch
klar positiv aus ("sehr
deutlich": 9%, "ziemlich
deutlich": 57%). Überraschend
sei der starke Einfluss der
Umstellung auf die
Unternehme-nsbewertung:
Immerhin 73%
der Fondsmanager geben an,
dass sie den Unternehmenswert
seit der Einführung von IFRS
zumindest ein wenig anders als
zuvor einschätzen. Knapp 30%
kommen sogar zu einer
"ziemlich" oder "deutlich
abweichenden" Bewertung.
Entgegen weit verbreiteter
Befürchtungen seien Investoren
offenbar gut
über IFRS informiert: Fast
80% der Befragten
geben an, dass sie "ziemlich
gut" oder "sehr gut" über die
Auswirkungen der
Rechnungslegungsstandards auf
die Unter-nehmen in ihrem Land
Bescheid wissen.
Und drei
Viertel der Fondsmanager
kennen nach eigenen Angaben
auch die Bedeutung von IFRS
für die Unternehmen, in die
sie selbst investiert haben.
Allerdings
sind nur 12% "sehr" von ihrem
Wissen überzeugt. Erhebliche
Informa-tionslücken gestehen
fast 25% der Befragten ein.
Dies zeigt, dass es durchaus
noch Bedarf an weiteren
Informationen zu IFRS gibt.
Die deutschen Fondsmanager
haben nach eigener
Einschätzung gute Kenntnisse
über IFRS: 65% der
Befragten geben an, "viel"
beziehungsweise "relativ
viel" über die Auswirkungen
der IFRS auf deutsche
Unternehmen zu wissen.
Und 60% sind sich "sehr" oder
wenigstens "ziemlich sicher",
dass sie die Konsequenzen der
Bilanzumstellung für
Unternehmen, in die sie
investiert haben, vollständig
kennen.
Weitgehend
zufrieden sind die
Fondsmanager mit der Art und
Weise, in welcher die
Unternehmen die Umstellung auf
IFRS bislang bewältigt haben.
80% der europaweit befragten
Fondsmanager (in
Deutschland sogar 85%) bescheinigen
den Unternehmen, in die sie
investiert haben, ein "ziemlich"
beziehungsweise "sehr
effektives" Management der
Bilanzierungsumstellung.
Fast 80% der
Befragten werten die aus der
IFRS-Bilanz gewonnenen
Informatio-nen als "ziemlich
nützlich" (66%) oder "sehr
nützlich" (13%).
Ebenfalls
knapp 80%
der Fondsmanager halten die
neue Finanzberichterstattung
der Unternehmen für klar und
verständlich.
Allerdings sagen dies nur 60%
der Befragten in
Deutschland.
Klare
Vorteile gegenüber den
US-amerikanischen
Rechnungslegungsvorschriften
US-GAAP (US Generally Accepted
Accounting Prinicples) hat die
Rechnungsleg-ung nach IFRS
nach Ansicht von 45% der
Fondsmanager. Den
US-Bilanzierungs-regeln
geben nur 20% den Vorzug.
Auch wenn die Umstellung
auf IFRS nach
überwiegender Einschätzung der
Fondsmanager gut geklappt hat,
steht die
Bewährungsprobe im
Alltagsgeschäft noch aus.
Das Management bleibt weiter
gefordert, Investoren die spezifische
Bedeutung der
Umstellung auf IFRS
für ihr Unternehmen klar zu
machen. Aus Sicht der
Fondsmanager ist zudem eine
weitere Angleichung bei der
Anwendung der
Bilanzierungsregeln
wünschenswert.
|
Quelle:
Bewertungsreport Finanzbetrieb
13.02.2006