Carespektive Infothek
Insolvenzsicherung für
Altersteilzeitlösungen insbesondere
in sozialwirtschaftlichen
Institutionen
Bei der Altersteilzeit (Blockmodell)
erhält der Arbeitnehmer während der
Arbeitsphase für 100% Tätigkeit nur
50% seines Lohnes. Das so angesparte
Wertguthaben wird ihm in der
Freistellungsphase monatlich in
Teilbeträgen ausbezahlt. Probleme
entstehen allerdings, wenn die
Rückzahlung dieses Wertguthabens, z.B.
wegen Insolvenz des Arbeitgebers,
ausfällt. Der Arbeitnehmer hat dann
teilweise ohne Lohn gearbeitet. Aus
diesem Grund verlangt der Gesetzgeber
die Absicherung des Wertguthabens, das
in der Arbeitsphase aufgebaut wird.
Bei Absicherung
durch eine Kautionsversicherung
bekommt jeder Arbeitnehmer am Anfang
seiner Altersteilzeit eine Bürgschaft
über die Höchstsumme des
Wertguthabens, dass er während der
Laufzeit des Altersteilzeitvertrages
erwirbt. Die Urkunde bleibt bis zum
Ende der Freistellungsphase in seinem
Besitz.
Gemäß § 8a ATG ist
dem Arbeitnehmer alle 6 Monate der
Nachweis der Absicherung zu erbringen.
Diesen Nachweis braucht der
Arbeitgeber bei Absicherung durch eine
Kautionsversicherung nicht zu führen,
da der Arbeitnehmer über den gesamten
Zeitraum der Aktiven-sowie der
Freistellungsphase diesen Nachweis als
Bürgschaft in seinem Besitz hat. Die
Abschlussvoraussetzungen für eine
Kautionsversicherung sind:
- Vollständig ausgefüllter
Anfragebogen
- Jahresabschlüsse der beiden
letzten Jahren
- Vereinbarung zur Altersteilzeit
- Bankauskunft.
Die Konditionen
sind abhängig von der Bonität des
Unternehmens sowie der Höhe des
Bürgschaftslimits. In der Regel
beträgt die Sicherheit 20 % der zur
Verfügung gestellten Bürgschaften und
die Prämie 2 % der jährlichen
Höchsthaftung aus der jeweiligen
Bürgschaft. Die sich daraus ergebende
Gesamtprämie ist in gleichen
Jahresraten im Voraus zu zahlen. Je
nach Bonität des Arbeitgebers kann
sich der Prämiensatz und die Höhe der
Sicherheit verändern.
Im Insolvenzfall
erfolgt die Abrechnung und Auszahlung
an den Arbeitnehmer unter
Berück-sichtigung der
sozialversicherungs-und
steuerrechtlichen Regelungen durch den
Versicherer (Bürgen). Hierfür
entstehen keine weiteren Kosten.
Dieses Modell bietet für den
Arbeitgeber einen Liquiditätsvorteil
bis zu 80 %. Ferner wird die
Kreditlinie bei der Hausbank
entlastet. Der Arbeitgeber kann die
staatlichen Fördermittel nutzen und
hat durch mehr ungebundenes Kapital
einen größeren Finanzierungsspielraum.
Hier die wichtigsten Eckdaten einer
Anbieterlösung für den Insolvenzschutz
bei Altersteilzeitlösung im
Blockmodell:
Absicherungsmodell
|
Bürgschaftslösung |
Leistungskatalog
|
Stellung einer
Bürgschaft über die gesamte
Laufzeit der Altersteilzeit
Im Insolvenzfall Abrechnung und
Auszahlung an AN unter
Berücksichtigung der
sozialversicherungs- und
steuerrechtlichen Regelungen |
Einrichtungs- und
Verwaltungskosten des
Absicherungsmodells
|
Stellung einer
Sicherheit (anhängig von der
Bonität des Unternehmens und der
Höhe des beantragten Limit):
- in der Regel 20% der zur
Verfügung gestellten
Bürgschaften. Diese
Sicherheit wird nach Ablauf
aller gezeichneten Urkunden
an den Auftraggeber
zurückgegeben.
Prämie (abhängig von der
Bonität des Unternehmens):
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Vorlaufzeit
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Nach Einreichen
aller Unterlagen ca. 2 Wochen |