Carespektive Infothek

Insolvenzsicherung für Altersteilzeitlösungen insbesondere
in sozialwirtschaftlichen Institutionen

Bei der Altersteilzeit (Blockmodell) erhält der Arbeitnehmer während der Arbeitsphase für 100% Tätigkeit nur 50% seines Lohnes. Das so angesparte Wertguthaben wird ihm in der Freistellungsphase monatlich in Teilbeträgen ausbezahlt. Probleme entstehen allerdings, wenn die Rückzahlung dieses Wertguthabens, z.B. wegen Insolvenz des Arbeitgebers, ausfällt. Der Arbeitnehmer hat dann teilweise ohne Lohn gearbeitet. Aus diesem Grund verlangt der Gesetzgeber die Absicherung des Wertguthabens, das in der Arbeitsphase aufgebaut wird.

Bei Absicherung durch eine Kautionsversicherung bekommt jeder Arbeitnehmer am Anfang seiner Altersteilzeit eine Bürgschaft über die Höchstsumme des Wertguthabens, dass er während der Laufzeit des Altersteilzeitvertrages erwirbt. Die Urkunde bleibt bis zum Ende der Freistellungsphase in seinem Besitz.

Gemäß § 8a ATG ist dem Arbeitnehmer alle 6 Monate der Nachweis der Absicherung zu erbringen. Diesen Nachweis braucht der Arbeitgeber bei Absicherung durch eine Kautionsversicherung nicht zu führen, da der Arbeitnehmer über den gesamten Zeitraum der Aktiven-sowie der Freistellungsphase diesen Nachweis als Bürgschaft in seinem Besitz hat. Die Abschlussvoraussetzungen für eine Kautionsversicherung sind:

  • Vollständig ausgefüllter Anfragebogen
  • Jahresabschlüsse der beiden letzten Jahren
  • Vereinbarung zur Altersteilzeit
  • Bankauskunft.

Die Konditionen sind abhängig von der Bonität des Unternehmens sowie der Höhe des Bürgschaftslimits. In der Regel beträgt die Sicherheit 20 % der zur Verfügung gestellten Bürgschaften und die Prämie 2 % der jährlichen Höchsthaftung aus der jeweiligen Bürgschaft. Die sich daraus ergebende Gesamtprämie ist in gleichen Jahresraten im Voraus zu zahlen. Je nach Bonität des Arbeitgebers kann sich der Prämiensatz und die Höhe der Sicherheit verändern.

Im Insolvenzfall erfolgt die Abrechnung und Auszahlung an den Arbeitnehmer unter Berück-sichtigung der sozialversicherungs-und steuerrechtlichen Regelungen durch den Versicherer (Bürgen). Hierfür entstehen keine weiteren Kosten. Dieses Modell bietet für den Arbeitgeber einen Liquiditätsvorteil bis zu 80 %. Ferner wird die Kreditlinie bei der Hausbank entlastet. Der Arbeitgeber kann die staatlichen Fördermittel nutzen und hat durch mehr ungebundenes Kapital einen größeren Finanzierungsspielraum.

Hier die wichtigsten Eckdaten einer Anbieterlösung für den Insolvenzschutz bei Altersteilzeitlösung im Blockmodell:

Absicherungsmodell

Bürgschaftslösung

Leistungskatalog

Stellung einer Bürgschaft über die gesamte Laufzeit der Altersteilzeit

Im Insolvenzfall Abrechnung und Auszahlung an AN unter Berücksichtigung der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen

Einrichtungs- und Verwaltungskosten des Absicherungsmodells

Stellung einer Sicherheit (anhängig von der Bonität des Unternehmens und der Höhe des beantragten Limit):

  • in der Regel 20% der zur Verfügung gestellten Bürgschaften. Diese Sicherheit wird nach Ablauf aller gezeichneten Urkunden an den Auftraggeber zurückgegeben.

Prämie (abhängig von der Bonität des Unternehmens):

  • in der Regel 2% aus der jährlichen Höchsthaftung der jeweiligen Bürgschaft. Die sich daraus ergebende Gesamtprämie ist in gleichen Jahresraten im Voraus zu zahlen

Vorlaufzeit

Nach Einreichen aller Unterlagen ca. 2 Wochen
 
 
stiftungsrente-auf-dem-weg